Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung - mit Bezug auf digitale Souveränität
Einfach zusammengefasst:
Das Ziel dieser Aktion ist es, digitale Leuchtturm-Projekte zu fördern. Diese Förderung ergänzt bestehende Programme von Bund und Land.
Ein Leuchtturm-Projekt ist ein besonderes Vorhaben zur Digitalisierung. Es ist wichtig für eine bestimmte Region oder hat überregionale Bedeutung. Die Förderung soll Projekte ermöglichen, die als Beispiel dienen. Diese Projekte sollen die Wirtschaft, Arbeit und das Leben in Tirol positiv beeinflussen.
Zielsetzung
Das Ziel der vorliegenden Aktion liegt vor allem darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen.
Unter einem Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der Digitalisierung verstanden, welches besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist.
Die gegenständliche Förderungsaktion soll u.a. dazu dienen, Anschauungsprojekte zu ermöglichen, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben.
Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit, digitale Systeme, Daten und Prozesse eigenständig und sicher zu gestalten. Entscheidend dafür sind folgende 4 digitalen Schlüsseltechnologien:
- Cloud-Technologien
- Big Data und Data Analytics
- Daten und Datenökosysteme
- Künstliche Intelligenz und Machine Learning
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen daher Leuchtturmprojekte gefördert werden, die mindestens eine dieser 4 Schlüsseltechnologien ansprechen und somit einen Bezug zur digitalen Souveränität aufweisen.
Fördernehmer*innen
Fördernehmer*innen im Rahmen des vorliegenden Förderprogramms können grundsätzlich Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit Sitz im Bundesland Tirol sein.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung im Rahmen der Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 100 % der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30 % beschränkt. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. 500.000 Euro begrenzt, die Maximalförderung pro Projekt liegt bei 200.000 Euro
Antragsstellung
Anstatt eines schriftlichen Antrags ist eine Präsentation (Powerpoint) vorzubereiten und im Rahmen der Antragstellung gemeinsam mit der Kostendarstellung einzubringen. Diese Präsentation ist im Rahmen eines Hearings vor einer Fachjury (Termin voraussichtlich Ende Juni) zu präsentieren.
- Antragstellung über Onlineformular inkl. Kostendarstellung und strukturierter Präsentation (siehe dazu den Leitfaden zur Projektpräsentation)
- Die Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft prüft Formalkriterien sowie inhaltliche und wirtschaftliche Aspekte und entscheidet, ob das Vorhaben zur Jurysitzung (Präsentation) eingeladen wird.
- Für die Präsentation vor der Jury stehen 15 Minuten zur Verfügung (5 Minuten Präsentation, 10 Minuten Q&A)
- Auf Basis der Juryempfehlung wird eine Förderentscheidung getroffen und in weiterer Folge übermittelt
Ausschreibungszeitraum:
15.02.2026 - 15.05.2026
Details zur Ausschreibung und ein Leitfaden für die Präsentation finden sich in den folgenden Dokumenten:
Antragsunterlagen
Die Angebote sowie deren Kosten müssen in der Projektkostengliederung klar ersichtlich sein.