Tiroler Digitalisierungsförderung
Einfach zusammengefasst:
Das Land Tirol unterstützt Unternehmen, die ihre internen Abläufe durch digitale Technologien verbessern oder automatisieren möchten. Ziel ist es, Arbeitsprozesse effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten.
Damit sind vor allem Digitalisierungsprojekte mit Prozessbezug gemeint – also Vorhaben, die direkt in die Wertschöpfung oder Organisation eines Betriebs eingreifen. Das kann Software, Mess- oder Steuertechnik, Datenerfassung oder Automatisierung betreffen.
Beispiel 1: Ein Vermessungsbüro schafft einen 3D-Laserscanner an, um Bauprojekte präzise digital zu erfassen und weiterzuverarbeiten.
Beispiel 2: Ein Handwerksbetrieb führt eine digitale Auftragsverwaltung mit mobilen Endgeräten für Monteure ein.
Beispiel 3: Eine Tischlerei nutzt Software, um den Produktionsfluss und Materialverbrauch transparent zu planen.
Nicht förderfähig: Webseiten, Online‑Marketing, Social‑Media‑Kampagnen oder einfache Standardhardware (z. B. Laptops, Drucker).
Zielsetzung
- Prozesse effizienter oder automatisierter gestalten
- Daten besser nutzen (z. B. Mess-, Produktions- oder Qualitätsdaten)
- transparente Abläufe schaffen
- papierbasierte Arbeitsschritte ersetzen
Wer kann beantragen?
- Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden
- Kleinst-, Klein-, Mittlere- und Großunternehmen
- Betriebe mit aufrechter Gewerbeberechtigung
Nicht förderbar: Öffentliche Unternehmen sowie Betriebe mit Anspruch auf Tiroler Tourismusförderung.
Pro Unternehmen kann alle zwei Jahre ein Antrag gestellt werden (nur nach Abschluss des letzten Projekts).
Was kann gefördert werden?
| JA – Förderfähig | NEIN – Nicht förderfähig |
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Für weitere Informationen siehe Richtlinie Punkt 2.
Wie hoch ist die Förderung?
| Unternehmensgröße | Max. Förderquote | Max. Projektkosten |
Kleinstunternehmen | 30 % | ≤ 100.000 € |
Kleine Unternehmen | 20 % | ≤ 300.000 € |
Mittlere & große Unternehmen | 10 % | ≤ 750.000 € |
Wird die maximale Projektgröße überschritten, gilt automatisch die nächstniedrigere Förderquote.
Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses als De-minimis-Beihilfe.
Förderbare Kosten
- Personalkosten (max. 10 % der förderbaren Gesamtkosten)
- Externe Kosten
- Sach- und Materialkosten
- Investitionskosten für Soft- und Hardware
Die Berechnung von Personalkosten basiert auf Grundlage von pauschalierten Stundensätzen (siehe Abrechnungsleitfaden Punkt 3)
Nicht förderbare Kosten
- Webseiten, Webshops, E‑Commerce
- Online‑ & Webmarketing, Social‑Media‑Projekte
- Chatbots oder Marketing‑Automatisierungen
- Standard‑Hardware (PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Drucker)
- Standard‑Software (z. B. Office 365)
- Laufende Kosten (Abonnements, Lizenzen, Mieten)
- Einzelne Maschinen oder Geräte (Anlagen)
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Angebote
- Jahresabschlüsse
Die Stellung fristwahrender Anträge ist nicht möglich!
Projektkostengliederung (Bitte Excel-Datei anhängen)
Die Angebote sowie deren Kosten müssen in der Projektkostengliederung klar ersichtlich sein.