Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte
Zielsetzung:
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion Lechtal und Reutte beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken. Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit sowie energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung der Radweginfrastruktur ausgelöst werden.
Förderungsempfänger:
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein. Die Förderungen im Rahmen dieses Sonderförderungsprogrammes erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung. Die geplanten Projekte/Maßnahmen müssen innerhalb des Förderungsgebietes verwirklicht werden. Es sind die Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach umfasst.
Förderungsschwerpunkte:
Aktionsfeld 1: Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Freizeitinfrastruktur
Leitmaßnahme 1.1: Nachhaltige überbetriebliche freizugängliche Freizeitinfrastruktur
Leitmaßnahme 1.2: Nachhaltige betrieblich regionale Freizeitinfrastruktur
Leitmaßnahme 1.3: Nachhaltigkeitsbonus für Umweltzeichen
Aktionsfeld 2: Steigerung nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit im touristischenund betrieblichen Bereich
Leitmaßnahme 2.1: Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus
Leitmaßnahme 2.2: Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit außerhalb des Tourismus
Leitmaßnahme 2.3: Förderung von nachhaltigen Geschäftsmodellen
Leitmaßnahme 2.4: Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe/Privatzimmervermieter
Aktionsfeld 3: Energiebezogene Umweltvorhaben
Leitmaßnahme 3.1: Förderung von Holzbau und nachwachsenden Rohstoffen (NAWAROs)
Leitmaßnahme 3.2: Umstellung LED-Straßenbeleuchtungssysteme
Leitmaßnahme 3.3: Direktleitungen von Stromerzeugungsanlagen
Leitmaßnahme 3.4: Nachhaltiges Energiemanagement
Leitmaßnahme 3.5: Förderung von Großbatteriespeicher
Leitmaßnahme 3.6: Unterstützung bei der Projektentwicklung von Erzeugungsanlagen
Leitmaßnahme 3.7: Rundum sorglos Begleitung
Aktionsfeld 4: Lebendige Dörfer und Attraktivierung Lebensraum
Leitmaßnahme 4.1: Ortskernrevitalisierung
Leitmaßnahme 4.2: Stärkung der Seitentalgemeinden
Leitmaßnahme 4.3: Nachhaltiges und regionales Mobilitätsmanagement
Aktionsfeld 5: Regionale Kooperations- und Einzelmaßnahmenförderung
Leitmaßnahme 5.1: Förderung der Programm-Geschäftsstelle und überbetrieblich regionale Kooperationen
Leitmaßnahme 5.2: Unterstützung von regionalwirtschaftlichen Einzelmaßnahmen
Aktionsfeld 6: Stärkung der regionalen Wirtschaft im Bezirk Außerfern
Leitmaßnahme 6.1: Regionalgutschein
Zuständige Ansprechpartnerin
- Hier finden Sie die Richtlinie
- Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung
- Hier finden Sie die Formulare für die Abrechnung