Privatzimmervermietungsförderung
Zielsetzung
Ziel der Tiroler Privatzimmervermietungsförderung ist die Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich der Privatzimmervermietung.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind:
- Vermieter*innen einer privaten Gästezimmervermietung mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 oder
- Vermieter*innen von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit insgesamt nicht mehr als zehn Betten. Diese Ferienwohnungen müssen ebenfalls gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 angezeigt und vermietet werden.
- Privatzimmervermieter*innen müssen Mitglied beim Privatvermieterverband Tirol oder beim Verein “Urlaub am Bauernhof” sein.
Eine Kombination von beiden Vermietungsarten ist nur bis maximal zehn Gästebetten möglich. Sowohl die Gästezimmer als auch die Ferienwohnungen müssen am Hauptwohnsitz des Vermieters bzw. der Vermieterin bestehen. Es muss eine wechselweise Vermietung an Gäste erfolgen.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der Tiroler Privatzimmervermietungsförderung werden untenstehende Vorhaben unterstützt
- Verbesserung des Sanitätskomforts
- Umbau von bestehenden Gästezimmern zu Ferienwohnungen
- Komplette Neuausstattung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Barrierefreiheit in Gästezimmer/Ferienwohnungen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Räumlichkeiten für Ski- und/oder Radsport
- Anschaffung entsprechender neuer Hardware (Laptop, Tablet, PC) zur erstmaligen Nutzung des elektronischen Gästeblattes
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Förderung wird je nach Schwerpunkt entweder als Pauschalsatz oder in Form eines Prozentsatzes der anrechenbaren Investitionskosten gewährt.
Zuständige Ansprechpartnerin
Hinweise:
► Hier finden Sie die Richtlinie.
► Hier finden Sie die Formulare für die Antragstellung.
► Hier finden Sie die Fertigstellungsmeldung.