Weitere Förderungen
Tiroler Kleininvestitionsförderung - Zielsetzung
Mit dieser Förderungsaktion soll die Finanzierung von Investitionen von geringem Umfang (Kleininvestitionen) unter besonderen Voraussetzungen erleichtert werden, welche für die operative Tätigkeit notwendig oder sinnvoll sind, um dessen Funktionsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit oder Effizienz sicherzustellen.
Fördernehmer
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind sowie Gemeinden, Gemeindeverbände oder Tourismusverbände.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt in der Regel max. 50 % der förderbaren Kosten (Förderbemessungsgrundlage).
- Die Förderbemessungsgrundlage muss mindestens 5.000 Euro betragen und ist in der Regel mit 20.000 Euro begrenzt.
- In begründbaren Fällen kann die Höhe der Förderung entsprechend dem vorgelegten Projekt festgelegt werden.
Förderbare Kosten
Die Festlegung der förderbaren Kosten erfolgt in Würdigung des konkreten Vorhabenszieles bei der Antragseinbringung bzw. –bearbeitung. Die Entscheidung über die förderbaren Kosten trifft das zuständige Gremium der Förderstelle
Kontakt:
Adresse: Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3202