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Bezirke & Gemeinden

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    Herzlich willkommen! Wir informieren Sie über unsere umfangreichen Dienstleistungs- und Beratungsangebote.

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    Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Informationsangebote.

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    Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unsere Aufgaben und unseren Bezirk. Sie können sich über unsere Dienstleistungen gerne auch persönlich informieren.

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    Wir dürfen Sie über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot informieren und stehen Ihnen als modernes Verwaltungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.

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    Als serviceorientierter Dienstleitungsbetrieb stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent und wirtschaftlich für Sie arbeitet.

  • Abteilung Gemeinden

    Hier finden Sie Infos der Abt. Gemeinden zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gemeinde-Angelegenheiten aber auch zu Gemeinderats-Wahlen.

    • Abteilung Gemeinden

    • Merkblatt Gemeinden
  • Gemeinden Tirols

    Kontaktdaten, Links und Informationen zu den 277 Tiroler Gemeinden

  • Pressemeldungen

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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

  • Übersicht

  • Meldungen

  • Willkommen

    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

    Tirols Parlament, sein Präsidium, die Abgeordneten, Klubs und der Obleuterat sowie die Transparenzlisten

    • Der Tiroler Landtag

    • Das Parlament Tirols
    • Das Präsidium
    • Die Abgeordneten
    • Landtagsklubs und Obleuterat
    • Der transparente Landtag
  • Sitzungen

    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

    • Sitzungen

    • Landtagssitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Terminplan
  • Live

    Via Stream können die Landtagssitzungen live mitverfolgt und anschließend über das Archiv abgerufen werden.

    • Tiroler Landtag live

    • Archiv
  • Petitionen

    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

  • Parlamentarische Materialien

    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

  • Landesrechnungshof

    Dieses weisungsfreie Organ des Tiroler Landtages überprüft die Verwendung öffentlicher Mittel auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Tiroler Landesrechnungshof

    • Grundlagen, Aufgaben
    • Gebarungskontrolle
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Archiv
    • Links zu anderen Kontrolleinrichtungen
  • Landesvolksanwältin

    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

    • Landesvolksanwältin

    • Aktuelles
    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
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    • Wer hilft wie
  • Wissenswertes & Service

    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

    • Wissenswertes & Service

    • Rechtliches
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  • Initiative Sicheres Vermieten
  • FAQs – Häufig gestellte Fragen

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Erklärvideo Initiative Sicheres Vermieten

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Fragen und Antworten

  • Allgemein
  • Ich besitze eine aktuell leerstehende Wohnung
  • Ich suche eine Wohnung
  • TIGEWOSI | Fragen und Antworten
  • p g f Rechtsanwälte | Fragen und Antworten

Allgemein

Worum geht bei der Initiative „Sicheres Vermieten“?

Die Initiative „Sicheres Vermieten“ schafft einen Anreiz für WohnungseigentümerInnen, aktuell leer stehende Wohnungen in Tirol zu vermieten. Manche EigentümerInnen haben Vorbehalte gegenüber einer Vermietung oder Sorgen bzw. Ängste. Diese sollen ihnen genommen und eine Vermietung ohne Risiko soll ermöglicht werden. Die EigentümerInnen bzw. potenziellen VermieterInnen werden vom Team der Initiative „Sicheres Vermieten“ bei allen mit der Vermietung zusammenhängenden Aufgaben unterstützt. MieterInnen profitieren ebenfalls: Es wird ein angemessener und fairer Mietzins (= Kaltmiete; Miete ohne Betriebskosten) garantiert. 

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Wer steht hinter dieser Initiative?

Das Land Tirol gemeinsam mit den Partnern TIGEWOSI und p g f Rechtsanwälte. Die Koordination liegt beim Land Tirol, die TIGEWOSI übernimmt alle mit einer Vermietung anfallenden technischen, rechtlichen oder administrativen Tätigkeiten. Die TIGEWOSI kümmert sich um auftretende Probleme und Anliegen während der Dauer des Mietverhältnisses – beispielsweise etwaige Mahnungen. Der auf die Wohnung angepasste Mietvertrag wird von p g f Rechtsanwälte erstellt. Diese stehen auch bei möglichen Klagen oder Prozessen zur Seite.

Ich besitze eine aktuell leer stehende Wohnung

Wer kommt als VermieterIn in Frage?

Sie müssen eine Privatperson sein und dürfen nicht mehr als drei Wohnungen vermieten. Die in Frage kommende und derzeit leer stehende Wohnung muss über einen separaten Eingang, einen Wasseranschluss sowie ein WC verfügen und muss beheizt werden können. Zudem darf die Wohnung nicht größer als 150 Quadratmeter sein.

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Welchen Vorteil haben VermieterInnen?

Vermieten ohne Ärger und Risiko – so lautet das Motto der Initiative. Gründe für Leerstand sind unter anderem schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit mit MieterInnen oder Überforderungen mit dem Mietrecht. Bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ gibt es den Rundum-Service – von der Wohnungsbesichtigung über die Betreuung während der Mietdauer bis hin zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin. Das Team der Initiative „Sicheres Vermieten“ des Landes Tirol ist dabei Ihr Ansprechpartner.

„Sicheres Vermieten“ übernimmt auch vertragliche Angelegenheiten. Was heißt das?

Bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ erfolgt die Mietzinsberechnung durch das Land Tirol. Wir bereiten den Mietvertrag vor und auch alles, was dazugehört. Der Mietvertrag wird anschließend befristet auf drei Jahre abgeschlossen.

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Wie läuft eine Vermietung über die Initiative „Sicheres Vermieten“ ab?

Eines vorweg: Die VermieterInnen entscheiden selbst, wer in die Wohnung einzieht. Nachdem WohnungseigentümerInnen mit der Initiative „Sicheres Vermieten“ Kontakt aufgenommen haben, läuft es wie folgt ab:

  • Die Wohnung wird besichtigt. Dabei wird die technische und rechtliche Eignung für eine Vermietung geprüft.
  • Wenn die Wohnung für die Vermietung geeignet ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird diese auf der Website des Landes Tirol unter: www.tirol.gv.at/sicheresvermieten veröffentlicht.
  • Interessierte MieterInnen können sich nun direkt auf die Wohnung bewerben.
  • Durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ wird ein Besichtigungstermin mit potenziellen MieterInnen organsiert, bei dem auch die VermieterInnen anwesend sind.
  • Die/der WohnungseigentümerIn entscheidet, an wen die Wohnung vermietet wird.
  • Durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ werden alle vertraglichen Angelegenheiten geprüft. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von drei Jahren erstellt.
  • Die Wohnung wird durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ an den Mieter bzw. die Mieterin übergeben.
  • Für die Mietverwaltung und Wohnungsbetreuung steht die TIGEWOSI über die Dauer von drei Jahren zur Seite.
  • Nach Ende des Mietverhältnisses entscheiden die VermieterInnen, wie es weitergeht: Ob die Wohnung an den bzw. die MieterIn verlängert wird oder ob der Mietvertag ausläuft und die Wohnung ordnungsgemäß zurückgestellt wird.

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Können auch aktuell vermietete Wohnungen in die Hände von „Sicheres Vermieten“ übergeben werden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Initiative „Sicheres Vermieten“ richtet sich an EigentümerInnen, deren Wohnung derzeit leer steht. Ziel ist es, Leerstand zu mobilisieren und leistbares Wohnen zu schaffen.

Entstehen Kosten?

Nein, weder für EigentümerInnen noch für potenzielle MieterInnen entstehen Kosten. Das Land Tirol fördert und unterstützt durch die Initiative die Mobilisierung von leer stehendem Wohnraum. Der Mietzins ist an den ortsüblichen Preis angepasst.

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Was passiert im Falle eines Schadens in der Wohnung?

Die Initiative „Sicheres Vermieten“ übernimmt Kosten bei Schadensfällen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen und von MieterInnen in der Wohnung verursacht wurden. Eine Kostenübernahme von bis zu 30.000 Euro pro Wohnung ist möglich. 

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Was passiert, wenn die Miete nicht bezahlt wird?

Durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ werden dem bzw. der EigentümerIn auch etwaige Mietzins- und Betriebskostenrückstände erstattet. Auch im Falle einer gerichtlichen Räumung entstehen für VermieterInnen keine finanziellen Belastungen. Das Team der Initiative „Sicheres Vermieten“ steht den WohnungseigentümerInnen in rechtlichen, administrativen und technischen Fragen gemeinsam mit den Partnern TIGEWOSI und p g f Rechtsanwälte gerne zur Seite.

Was benötige ich zum Vermieten durch die Initiative „Sicheres Vermieten“?

Als EigentümerIn der Wohnung benötigen Sie:

  • die plausible Betriebs- und Heizkostenvorschreibung Ihrer (Haus-)Verwaltung
  • einen eingebauten FI-Schalter
  • einen plausiblen Energieausweis (nicht älter als zehn Jahre)
  • einen Grundrissplan
  • einen Baubescheid (kann bei der Gemeinde eingeholt werden)
  • eine Hausordnung (sofern es eine solche gibt)

Gerne können auch Möbel mitvermietet werden.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Initiative „Sicheres Vermieten“ zur Verfügung.

Ich suche eine Wohnung

Wer kommt bei „Sicheres Vermieten“ als MieterIn in Frage?

Potenzielle MieterInnen müssen Privatpersonen sein und dürfen keine Eigentumswohnung besitzen, die sie selbst bewohnen könnten. 

Welchen Vorteil haben MieterInnen?

MieterInnen haben mit dem Team von „Sicheres Vermieten“ einen direkten und kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen. Außerdem wird eine angemessene und faire Miete garantiert. 

Wie kommen Interessierte über die Initiative „Sicheres Vermieten“ an eine Wohnung?

Auf der Website des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/sicheresvermieten werden laufend verfügbare Wohnungen online gestellt. MietinteressentInnen können sich direkt auf die gewünschte Wohnung bewerben. Die Initiative „Sicheres Vermieten“ organisiert anschließend einen Besichtigungstermin in der Wohnung. Wer schlussendlich einzieht, entscheiden ausschließlich die WohnungseigentümerInnen. Achtung: Es besteht kein Anspruch auf einen Besichtigungstermin oder die Vermittlung einer Wohnung.

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TIGEWOSI | Fragen und Antworten

Welche Rolle hat die TIGEWOSI bei der Initiative „Sicheres Vermieten“?

Bei Vermietung einer aktuell leerstehenden Wohnung über die Initiative „Sicheres Vermieten“ übernimmt die TIGEWOSI als Projektpartner die Mietverwaltung für die Eigentümerin oder den Eigentümer. Das umfasst die Einnahme der Kaution, die Vorschreibung und Überwachung des Mietzinses und der Betriebs- und Heizkosten, die Indexierung des Mietzinses, die Überwachung der Befristungen und das gesamte Mahnwesen. 

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Bei welchen Schritten unterstützt die TIGEWOSI?

Die TIGEWOSI bietet mit der Initiative „Sicheres Vermieten“ quasi einen „Rund-um-Service“ - von der Erstbesichtigung der Wohnung über die Unterstützung bei technischen und organisatorischen Fragen bis hin zu Vermittlungsmaßnahmen von interessierten Mieterinnen und Mietern. Weiters wickeln wir die ordnungsgemäße Übergabe und Rückstellung der Wohnung ab und stehen neben dem Land Tirol als Ansprechpartner für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verfügung. 

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In welchen Fällen kann ich mich als VermieterIn an die TIGEWOSI wenden?

Das Kundencenter der TIGEWOSI steht allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Wohnung über die Initiative „Sicheres Vermieten“ auf den Markt bringen, von Montag bis Freitag zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine aktuell leerstehende Wohnung einmelden möchten, können sich über ein Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail an uns wenden. Alle Infos finden sich unter www.tirol.gv.at/sicheresvermieten. 

Video auf YouTube ansehen | Datenschutzerklärung

In welchen Fällen können bzw. sollen sich (potentielle) MieterInnen an die TIGEWOSI wenden?

Interessierte Mieterinnen und Mieter können sich auf der Website von „Sicheres Vermieten“ direkt auf eine leerstehende Wohnung bewerben. Die TIGEWOSI organisiert anschließend die Besichtigung mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer.

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Warum ist die Initiative „Sicheres Vermieten" aus Sicht der TIGEWOSI ein Vorzeigeprojekt?

Die Initiative „Sicheres Vermieten" des Landes Tirol ist ein Vorzeigeprojekt in mehrfacher Hinsicht: Leerstand wird mobilisiert und bereits vorhandener Wohnraum wird zu attraktiven Konditionen vermietet. Als erfahrenes gemeinnütziges Wohnbauunternehmen freut es uns, neben unserem Kerngeschäft, auch mit diesem Projekt zu leistbarem Wohnen in Tirol beizutragen und Leerstand zu mobilisieren.

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p g f Rechtsanwälte | Fragen und Antworten

Welche Rolle haben die p g f Rechtsanwälte bei der Initiative „Sicheres Vermieten“?

Die p g f Rechtsanwälte unterstützen bei rechtlichen Fragen und erstellen für die Eigentümerinnen und Eigentümer den individuell angepassten Mietvertrag. Der Mietvertrag wird entsprechend rechtlicher Vorgaben individuell erstellt.

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Bei welchen Schritten unterstützen die p g f Rechtsanwälte?

Die p g f Rechtsanwälte stehen mit der TIGEWOSI und dem Land Tirol den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Seite. Sollte es zu begründeten Kündigungen des Mieters oder der Mieterin kommen, wird dies rechtlich durch p g f Rechtsanwälte abgewickelt.

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Warum ist die Initiative „Sicheres Vermieten“ aus Sicht der p g f Rechtsanwälte ein Vorzeigeprojekt?

Als für Immobilienrecht spezialisierte Anwälte freut es uns, bei diesem Vorzeigeprojekt mitzuwirken und so für mehr Rechtssicherheit im Bereich Wohnen und dem Vermieten zu sorgen. Durch unsere Tätigkeit wollen wir auch einen Beitrag leisten, den Leerstand in Tirol zu minimieren und leistbaren Wohnraum zu schaffen.

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Kontakt

Initiative Sicheres Vermieten

Bozner Platz 5
6020 Innsbruck
  • Routenplaner
  • +43 512 508 8620
  • sicheresvermieten@tirol.gv.at
  • Kontaktformular
  • Termin vereinbaren

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Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

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Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
  • Telefon: +43 512 508
  • E-Mail: post@tirol.gv.at

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