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Bezirke & Gemeinden

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    Herzlich willkommen! Wir informieren Sie über unsere umfangreichen Dienstleistungs- und Beratungsangebote.

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    Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Informationsangebote.

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    Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unsere Aufgaben und unseren Bezirk. Sie können sich über unsere Dienstleistungen gerne auch persönlich informieren.

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    Wir dürfen Sie über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot informieren und stehen Ihnen als modernes Verwaltungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.

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    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent und wirtschaftlich für Sie arbeitet.

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    Hier finden Sie Infos der Abt. Gemeinden zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gemeinde-Angelegenheiten aber auch zu Gemeinderats-Wahlen.

    • Abteilung Gemeinden

    • Merkblatt Gemeinden
  • Gemeinden Tirols

    Kontaktdaten, Links und Informationen zu den 277 Tiroler Gemeinden

  • Pressemeldungen

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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

  • Übersicht

  • Meldungen

  • Willkommen

    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

    Tirols Parlament, sein Präsidium, die Abgeordneten, Klubs und der Obleuterat sowie die Transparenzlisten

    • Der Tiroler Landtag

    • Das Parlament Tirols
    • Das Präsidium
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    • Landtagsklubs und Obleuterat
    • Der transparente Landtag
  • Sitzungen

    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

    • Sitzungen

    • Landtagssitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Terminplan
  • Live

    Via Stream können die Landtagssitzungen live mitverfolgt und anschließend über das Archiv abgerufen werden.

    • Tiroler Landtag live

    • Archiv
  • Petitionen

    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

  • Parlamentarische Materialien

    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

  • Landesrechnungshof

    Dieses weisungsfreie Organ des Tiroler Landtages überprüft die Verwendung öffentlicher Mittel auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Tiroler Landesrechnungshof

    • Grundlagen, Aufgaben
    • Gebarungskontrolle
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Archiv
    • Links zu anderen Kontrolleinrichtungen
  • Landesvolksanwältin

    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

    • Landesvolksanwältin

    • Aktuelles
    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
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  • Wissenswertes & Service

    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

    • Wissenswertes & Service

    • Rechtliches
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    • Geschichte des Tiroler Landtages
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  • Initiative Sicheres Vermieten
  • FAQs – Häufig gestellte Fragen

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Erklärvideo Initiative Sicheres Vermieten

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Fragen und Antworten

  • Allgemein
  • Ich besitze eine aktuell leerstehende Wohnung
  • Ich suche eine Wohnung
  • TIGEWOSI | Fragen und Antworten
  • p g f Rechtsanwälte | Fragen und Antworten

Allgemein

Worum geht bei der Initiative „Sicheres Vermieten“?

Die Initiative „Sicheres Vermieten“ schafft einen Anreiz für WohnungseigentümerInnen, aktuell leer stehende Wohnungen in Tirol zu vermieten. Manche EigentümerInnen haben Vorbehalte gegenüber einer Vermietung oder Sorgen bzw. Ängste. Diese sollen ihnen genommen und eine Vermietung ohne Risiko soll ermöglicht werden. Die EigentümerInnen bzw. potenziellen VermieterInnen werden vom Team der Initiative „Sicheres Vermieten“ bei allen mit der Vermietung zusammenhängenden Aufgaben unterstützt. MieterInnen profitieren ebenfalls: Es wird ein angemessener und fairer Mietzins (= Kaltmiete; Miete ohne Betriebskosten) garantiert. 

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Wer steht hinter dieser Initiative?

Das Land Tirol gemeinsam mit den Partnern TIGEWOSI und p g f Rechtsanwälte. Die Koordination liegt beim Land Tirol, die TIGEWOSI übernimmt alle mit einer Vermietung anfallenden technischen, rechtlichen oder administrativen Tätigkeiten. Die TIGEWOSI kümmert sich um auftretende Probleme und Anliegen während der Dauer des Mietverhältnisses – beispielsweise etwaige Mahnungen. Der auf die Wohnung angepasste Mietvertrag wird von p g f Rechtsanwälte erstellt. Diese stehen auch bei möglichen Klagen oder Prozessen zur Seite.

Ich besitze eine aktuell leer stehende Wohnung

Wer kommt als VermieterIn in Frage?

Sie müssen eine Privatperson sein und dürfen nicht mehr als drei Wohnungen vermieten. Die in Frage kommende und derzeit leer stehende Wohnung muss über einen separaten Eingang, einen Wasseranschluss sowie ein WC verfügen und muss beheizt werden können. Zudem darf die Wohnung nicht größer als 150 Quadratmeter sein.

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Welchen Vorteil haben VermieterInnen?

Vermieten ohne Ärger und Risiko – so lautet das Motto der Initiative. Gründe für Leerstand sind unter anderem schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit mit MieterInnen oder Überforderungen mit dem Mietrecht. Bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ gibt es den Rundum-Service – von der Wohnungsbesichtigung über die Betreuung während der Mietdauer bis hin zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung an den Eigentümer bzw. die Eigentümerin. Das Team der Initiative „Sicheres Vermieten“ des Landes Tirol ist dabei Ihr Ansprechpartner.

Wie läuft eine Vermietung über die Initiative „Sicheres Vermieten“ ab?

Eines vorweg: Die VermieterInnen entscheiden selbst, wer in die Wohnung einzieht. Nachdem WohnungseigentümerInnen mit der Initiative „Sicheres Vermieten“ Kontakt aufgenommen haben, läuft es wie folgt ab:

  • Die Wohnung wird besichtigt. Dabei wird die technische und rechtliche Eignung für eine Vermietung geprüft.
  • Wenn die Wohnung für die Vermietung geeignet ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird diese auf der Website des Landes Tirol unter: www.tirol.gv.at/sicheresvermieten veröffentlicht.
  • Interessierte MieterInnen können sich nun direkt auf die Wohnung bewerben.
  • Durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ wird ein Besichtigungstermin mit potenziellen MieterInnen organsiert, bei dem auch die VermieterInnen anwesend sind.
  • Die/der WohnungseigentümerIn entscheidet, an wen die Wohnung vermietet wird.
  • Durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ werden alle vertraglichen Angelegenheiten geprüft. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von drei Jahren erstellt.
  • Die Wohnung wird durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ an den Mieter bzw. die Mieterin übergeben.
  • Für die Mietverwaltung und Wohnungsbetreuung steht die TIGEWOSI über die Dauer von drei Jahren zur Seite.
  • Nach Ende des Mietverhältnisses entscheiden die VermieterInnen, wie es weitergeht: Ob die Wohnung an den bzw. die MieterIn verlängert wird oder ob der Mietvertag ausläuft und die Wohnung ordnungsgemäß zurückgestellt wird.

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Was benötige ich zum Vermieten durch die Initiative „Sicheres Vermieten“?

Als EigentümerIn der Wohnung benötigen Sie:

  • die plausible Betriebs- und Heizkostenvorschreibung Ihrer (Haus-)Verwaltung
  • einen eingebauten FI-Schalter
  • einen plausiblen Energieausweis (nicht älter als zehn Jahre)
  • einen Grundrissplan
  • einen Baubescheid (kann bei der Gemeinde eingeholt werden)
  • eine Hausordnung (sofern es eine solche gibt)

Gerne können auch Möbel mitvermietet werden.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Initiative „Sicheres Vermieten“ zur Verfügung.

Welchen Zustand muss die Wohnung haben? Welche Ausstattung benötigt meine Wohnung?

Die Wohnung muss ein WC, eine Wasserentnahmestelle und einen separaten Eingang haben. Sie darf nicht größer als 150 Quadratmeter und muss beheizbar sein. 

Was zählt zur Nutzfläche?

Für die Berechnung des Mietzinses wird die Nettonutzfläche der Wohnung herangezogen. Dafür müssen alle Unterlagen vollständig vorhanden sein. Loggien, Balkone etc. können zur Nettonutzfläche herangezogen werden, wenn diese fünffach umbaut sind. Das heißt, sie müssen Boden, Decke und drei Wände umfassen.

Keller- und Dachbodenabteile, sowie allgemeine oder private Gartenanteile zählen nicht zur Nutzfläche. 

Der PKW-Stellplatz wird gesondert verrechnet. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument.

Entstehen mir als VermieterIn durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ Kosten?

Nein, weder für EigentümerInnen noch für potenzielle MieterInnen entstehen Kosten. Der freie Mietzins ist an den ortsüblichen Preis angepasst und wird für den/die VermieterInmit einem Abschlag von 10 bis 20 Prozent individuell berechnet. Dies gilt als Beitrag des/der VermieterIn für das Rundum-sorglos-Paket der Initiative „Sicheres Vermieten“ des Landes Tirol. Durch den Abschlag profitieren MieterInnen von einem angemessenen und fairen Mietzins. 

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Wie wird der Mietzins berechnet?

Der nach dem österreichischen Mietrecht zu erwartende Mietzins wird von den p g f Rechtsanwälten für jede Wohnung individuell berechnet. 

Für den maximalen freien Mietzins gibt es eine Obergrenze, welche sich in den Tiroler Gemeinden – gemäß dem ortsüblichen Mietpreis – unterscheidet. Weitere Informationen zu den aktuellen Mietpreisen nach Gemeinden finden Sie in diesem Dokument.

Wann erhalte ich die Miete und was passiert, wenn diese nicht bezahlt wird?

Die TIGEWOSI hebt für Sie am fünften jedes Monats die Miete vom Mieter bzw. von der Mieterin ein und überprüft die Richtigkeit. Am 25. jedes Monats überweisen wir Ihnen den Mietzins auf Ihr Konto. Sollte ein Rückstand entstanden sein, kümmern sich die TIGEWOSI und das Land Tirol um eine Lösung mit Ihrem/r MieterIn. Wenn es nach Mahnungen keine andere Lösung gibt und ein qualifizierter Mietzinsrückstand vorliegt, unterstützt Sie die Initiative „Sicheres Vermieten“ bei der notwendigen Kündigung und dem entsprechenden Rechtsbeistand sowie bei der ordnungsgemäßen Rückstellung Ihrer Wohnung. 

Wie suche ich mir als VermieterIn den bzw. die MieterIn aus?

MietinteressentInnen können sich auf der Website des Landes Tirol für eine konkrete leerstehende Wohnung bewerben. Von der Initiative „Sicheres Vermieten“ werden anschließend Besichtigungstermine organisiert. Die TIGEWOSI lädt die interessierten Personen zu einem Termin ein und erstellt ein Besichtigungsprotokoll. Die Entscheidung, welche Person in Ihre Wohnung einzieht, treffen Sie als VermieterIn. 

Kann ich Haustiere in meiner Wohnung verbieten?

Nein. Haustiere wie Hunde, Katzen oder Hasen sind laut Mietrechtsgesetz nicht verboten. Exotische Tiere wie Schlangen oder etwaige für Leib und Leben gefährliche Tiere sind jedoch verboten. 

Können auch Häuser oder Reihenhäuser über die Initiative vermietet werden?

Gemäß dem Gemeinnützigkeitsgesetz können nur Wohnungen bis zu 150 Quadratmetern, nicht aber Häuser oder Reihenhäuser, in die Initiative „Sicheres Vermieten“ aufgenommen werden. 

„Sicheres Vermieten“ übernimmt auch vertragliche Angelegenheiten. Was heißt das?

Bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ erfolgt die Mietzinsberechnung durch die p g f Rechtsanwälte als Projektpartner des Landes Tirol. Diese umfasst eine umfangreiche Prüfung nach dem geltenden Mietrechtsgesetz. Wir bereiten den Mietvertrag vor und auch alles, was dazugehört. Der Mietvertrag wird anschließend befristet auf drei Jahre abgeschlossen. Der Mietzins variiert je nach Wohnung, Gemeinde und dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Zwischen Ihnen als VermieterIn und dem Land Tirol wird weiters ein Fördervertrag abgeschlossen, welcher alle Rahmenbedingungen regelt und Ihnen Sicherheiten gibt. 

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„Sicheres Vermieten“ erstellt einen Mietvertrag. Was bedeutet das? Kann ich selbst noch Änderungen vornehmen?

Bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ werden Mustermietverträge angewendet. Diese werden durch die p g f Rechtsanwälte erstellt und individuell angepasst. Im Sinne der Gleichbehandlung aller beteiligten Personen im Projekt ist eine Änderung von Vertragsdetails, wie Kündigungsfrist oder Kautionshöhe nicht möglich. Bei Fragen zum erstellten Mietvertrag stehen die ExpertInnen der p g f Rechtsanwälte gerne beratend zur Verfügung.

Was mache ich, wenn ich Fragen zum durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ erstellten Mietvertrag habe?

Bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ kommen Mustermietverträge zum Einsatz. Im Sinne der Gleichbehandlung aller an der Initiative teilnehmenden Personen werden keine individuellen Anpassungen getroffen. Es kommt ausschließlich der durch die p g f Rechtsanwälte erstellte Vertrag zur Anwendung. Die ExpertInnen der p g f Rechtsanwälte stehen jedoch bei Fragen oder bedeutsamen Änderungsnotwendigkeiten gerne in einem 30-minütigen kostenfreien Gespräch beratend zur Verfügung. 

Können auch aktuell vermietete Wohnungen in die Hände von „Sicheres Vermieten“ übergeben werden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Initiative „Sicheres Vermieten“ des Landes Tirol richtet sich an EigentümerInnen, deren Wohnung aktuell leerstehend sind. Leerstand bedeutet, dass die Wohnung die letzten sechs Monate keine Meldung als „Hauptwohnsitz“ nach den Daten des Zentralen Melderegisters aufweist. Das Land Tirol will damit Wohnungen mobilisieren und leistbaren Wohnraum schaffen. Auch EigentümerInnen, die eine Leerstandsabgabe für ihre leerstehende Wohnung entrichten müssen, können sich an die Initiative „Sicheres Vermieten“ wenden. Wird eine leerstehende Wohnung über die Initiative des Landes vermietet, ist die Leerstandsabgabe hinfällig. 

An wen wende ich mich bei Fragen zu meinem derzeit gültigen Mietverhältnis?

Die Initiative „Sicheres Vermieten“ des Landes Tirol ist ein Projekt, das zum Ziel hat, leerstehende Wohnungen in Tirol zu mobilisieren. Sofern Sie bereits ein bestehendes gültiges Mietverhältnis haben, wenden Sie sich bitte an die befugten Immobilien- und/oder RechtsexpertInnen.

Was passiert im Falle eines Schadens in der Wohnung?

Die Initiative „Sicheres Vermieten“ übernimmt Kosten bei Schadensfällen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen und von MieterInnen in der Wohnung verursacht wurden. Eine Kostenübernahme von bis zu 30.000 Euro pro Wohnung ist möglich. Diese Schadensfälle werden bei der Rückstellung der Wohnung überprüft und von den ExpertInnen der TIGEWOSI erfasst und aufgenommen. Es werden anschließend Angebote zur Sanierung eingeholt sowie diese von der TIGEWOSI veranlasst und abgewickelt (Beauftragung, Überwachung, Abnahme und Rechnungsprüfung).

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Dürfen Möbel mitvermietet werden?

Ja, es können auch Möbel mitvermietet werden. Die TIGEWOSI übermittelt Ihnen gerne eine Vorlage einer Inventarliste. In dieser werden alle mitvermieteten Gegenstände aufgeführt. 

Warum darf ich keine Wohnbauförderung beziehen?

Das Land Tirol achtet darauf, dass derselbe Sachverhalt nicht doppelt gefördert wird. Das heißt: Wohnungen mit einer laufenden Wohnbauförderung können nicht in die Initiative „Sicheres Vermieten“ aufgenommen werden. 

Falls die Wohnbauförderung inzwischen vollständig zurückgezahlt wurde, kann nach einer Prüfung durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ eine Vermietung möglich sein. Wenn Ihre Wohnung nach dem Wohngemeinnützigkeitsgesetz errichtet wurde, wird die zulässige Miete von den p g f Rechtsanwälten individuell berechnet.

Warum muss die Wohnung leerstehend sein?

Die Initiative „Sicheres Vermieten“ richtet sich an EigentümerInnen, deren Wohnung derzeit leer steht. Ziel ist es, Leerstand zu mobilisieren, Wohnungen auf den Mietmarkt zu bekommen und damit mehr leistbares Wohnen zu schaffen. Dabei sollen insbesondere auch EigentümerInnen unterstützt werden, die ansonsten eine Leerstandsabgabe bezahlen müssten. 

Was ist die Leerstandsabgabe und für was wird diese erhoben?

Die Tiroler Gemeinden dürfen eine Leerstandsabgabe einheben. Diese kann für Wohnungen eingehoben werden, bei denen laut Daten des Zentralen Melderegisters über einen durchgehenden Zeitraum von sechs Monaten keine Meldung als Hauptwohnsitz vorliegt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Standortgemeinde. 

Muss ich die Leerstandsabgabe bezahlen, wenn ich mich bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ anmelde?

Sofern Ihre Standortgemeinde die Leerstandsabgabe verordnet hat und Sie eine Vorschreibung erhalten, müssen Sie diese bezahlen. Wenn Sie Ihre Wohnung über die Initiative „Sicheres Vermieten“ vermieten, müssen Sie keine Leerstandsabgabe bezahlen, da die Wohnung dann schließlich nicht mehr leer steht. Statt eine Leerstandsabgabe zu bezahlen erhalten Sie regelmäßige Mieteinnahmen. 

Was passiert, wenn die Wohnung nicht vermietet oder kein/e MieterIn gefunden wird?

Sobald die Wohnung auf der Website des Landes Tirol angeboten wird, können sich MietinteressentInnen bewerben. Die Wohnung bleibt solange auf der Website des Landes Tirol bis ein/e für Sie passende MieterIn gefunden wird. 

Was passiert, wenn trotz Besichtigungstermin kein/e MieterIn gefunden wird?

Wenn für Sie als EigentümerIn beim kostenlosen Besichtigungstermin aus plausiblen Gründen kein/e MietinteressentIn als passend erscheint, organisiert die Initiative „Sicheres Vermieten“ in Ausnahmefällen einen zweiten Termin. 

Darf mich als VermieterIn bei Vor-Ort-Terminen jemand vertreten?

Sie können für etwaige Vor-Ort-Termine, sei es die Erstbesichtigung, die MieterInnenauswahl oder die Wohnungsübergabe, eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. MitarbeiterInnen des Landes oder der TIGEWOSI können diese Tätigkeit nicht für Sie übernehmen. 

Was passiert, wenn der Mietvertrag während der Laufzeit gekündigt wird?

Wenn der Mietvertrag während der Laufzeit gekündigt wird, kommt es zu einer Rückstellung der Wohnung durch die TIGEWOSI. Die Wohnung kann dann wieder, sofern vom bzw. von der VermieterIn gewünscht, auf der Website des Landes Tirol zur Vermietung angeboten werden. Es kommt zu Anmeldungen von MieterinteressentInnen und nach Auswahl des bzw. der MieterIn zu einem neuen Mietvertrag. Die Förderungen des Landes Tirol greifen wieder auf die volle Laufzeit des Mietvertrages. 

Kann ich meine Wohnung weiterhin über die Initiative „Sicheres Vermieten“ vermieten, wenn eine einvernehmliche Kündigung bereits im ersten Jahr erfolgt?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einvernehmliche Kündigung möglich. Diese ist im Vorfeld mit der Initiative „Sicheres Vermieten“ abzustimmen. Nach erfolgter Rückstellung der Wohnung kann der bzw. die VermieterIn ihre Wohnung wieder im Rahmen der Initiative „Sicheres Vermieten“ vermieten. 

Was passiert, wenn der bzw. die MieterIn nicht ausziehen will?

Wenn der bzw. die MieterIn sich weigert auszuziehen, steht die Initiative „Sicheres Vermieten“ den VermieterInnen zur Seite. Durch entsprechendes Mahnwesen und Aufforderungen kann es bis zur Delogierung kommen. Durch die Initiative „Sicheres Vermieten“ wird ein rechtlich ordnungsgemäßer Ablauf sichergestellt. 

Was passiert bei möglichen gerichtlichen Prozessen?

Die Kosten für gerechtfertigte Prozesse werden für VermieterInnen vom Land Tirol übernommen. 

Wie viel Zeit vergeht in der Regel zwischen der Anmeldung bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ und der Übergabe der Wohnung an die MieterInnen?

Erfahrungsgemäß kann mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten gerechnet werden. 

An wen kann ich mich bei Fragen und Anliegen wenden?

Der Erstkontakt erfolgt bei der Koordinationsstelle „Sicheres Vermieten“ des Landes Tirol. Dort erhalten Sie auch ein Muster des Fördervertrages zwischen Ihnen als VermieterIn und dem Land Tirol. Sofern Ihre Wohnung die Anforderungen für eine Aufnahme in die Initiative „Sicheres Vermieten“ erfüllt, übernehmen die ExpertInnen der TIGEWOSI alle organisatorischen Aufgaben und kümmern sich um die Mobilmachung Ihrer leerstehenden Wohnung. Während der Mietdauer sind die TIGEWOSI und die p g f Rechtsanwälte Ihre AnsprechpartnerInnen bei sämtlichen Fragen und Anliegen.

Ich suche eine Wohnung

Wer kommt bei „Sicheres Vermieten“ als MieterIn in Frage?

Potenzielle MieterInnen müssen Privatpersonen sein und dürfen keine Eigentumswohnung besitzen, die sie selbst bewohnen könnten. 

Welchen Vorteil haben MieterInnen?

MieterInnen haben mit dem Team von „Sicheres Vermieten“ einen direkten und kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen. Außerdem wird eine angemessene und faire Miete garantiert. 

Wie kommen Interessierte über die Initiative „Sicheres Vermieten“ an eine Wohnung?

Auf der Website des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/sicheresvermieten werden laufend verfügbare Wohnungen online gestellt. MietinteressentInnen können sich direkt auf die gewünschte Wohnung bewerben. Die Initiative „Sicheres Vermieten“ organisiert anschließend einen Besichtigungstermin in der Wohnung. Wer schlussendlich einzieht, entscheiden ausschließlich die WohnungseigentümerInnen. Achtung: Es besteht kein Anspruch auf einen Besichtigungstermin oder die Vermittlung einer Wohnung.

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Darf ich in der vermieteten Wohnung eine Wohngemeinschaft (WG) gründen?

Mietverträge bei der Initiative „Sicheres Vermieten“ werden immer auf eine Person ausgestellt. Das ist jene Person, die sich mittels Online-Formular für die Wohnung angemeldet hat. Die Gründung einer WG wird im Projekt nicht ausgeschlossen.

Dürfen mehrere Personen im Mietvertrag stehen?

Nein, im Mietvertrag steht nur jene Person, die sich mittels Online-Formular für die Wohnung angemeldet hat.  

Darf die Wohnung untervermietet werden?

Nein, eine Untervermietung ist verboten.

Gibt es eine Warteliste?

Nein, es gibt keine Warteliste. Grundsätzlich kann sich jede/r MietinteressentIn für jede Wohnung bewerben. Es gilt das „first-come-first-served“-Prinzip (mit Ausnahme des Bedarfs an barrierefreiem Wohnraum). Seitens des Landes Tirol werden die ersten zehn Ansuchen von MieterInnen an die TIGEWOSI übermittelt. Diese vereinbart dann einen Besichtigungstermin in der Wohnung. Alle MietinteressentInnen erhalten nach der Entscheidung des bzw. der VermieterIn eine schriftliche Information, ob sie die Wohnung erhalten haben oder nicht. 

Was mache ich, wenn ich eine barrierefreie Wohnung benötige?

In den Bewerbungsunterlagen wird vermerkt, ob die Wohnung nach den OIB-Richtlinien barrierefrei ist. Selbstverständlich muss auch die Erschließung zur Wohnung barrierefrei sein. Sollten Sie als MieterIn eine barrierefreie Wohnung benötigen, bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis mit dem Online-Formular zu übermitteln. Sie werden dann bei der Auswahl vorgereiht. 

Sind Haustiere erlaubt?

Ja, Haustiere wie Hunde, Katzen oder Hasen sind erlaubt. Exotische Tiere wie Schlangen oder Tiere, die für Leib und Leben gefährlich sind, sind verboten. 

Kann ich mich auch mittels Papierformular für eine Wohnung bewerben?

Grundsätzlich wird gebeten, das Online-Formularauf der Website für eine Anmeldung zu verwenden. Bei der Koordinationsstelle „Sicheres Vermieten“ des Landes sowie bei der TIGEWOSI liegen jedoch auch Papierformulare auf

TIGEWOSI | Fragen und Antworten

Welche Rolle hat die TIGEWOSI bei der Initiative „Sicheres Vermieten“?

Bei Vermietung einer aktuell leerstehenden Wohnung über die Initiative „Sicheres Vermieten“ übernimmt die TIGEWOSI als Projektpartner die Mietverwaltung für die Eigentümerin oder den Eigentümer. Das umfasst die Einnahme der Kaution, die Vorschreibung und Überwachung des Mietzinses und der Betriebs- und Heizkosten, die Indexierung des Mietzinses, die Überwachung der Befristungen und das gesamte Mahnwesen. 

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Bei welchen Schritten unterstützt die TIGEWOSI?

Die TIGEWOSI bietet mit der Initiative „Sicheres Vermieten“ quasi einen „Rund-um-Service“ - von der Erstbesichtigung der Wohnung über die Unterstützung bei technischen und organisatorischen Fragen bis hin zu Vermittlungsmaßnahmen von interessierten Mieterinnen und Mietern. Weiters wickeln wir die ordnungsgemäße Übergabe und Rückstellung der Wohnung ab und stehen neben dem Land Tirol als Ansprechpartner für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verfügung. 

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In welchen Fällen kann ich mich als VermieterIn an die TIGEWOSI wenden?

Das Kundencenter der TIGEWOSI steht allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Wohnung über die Initiative „Sicheres Vermieten“ auf den Markt bringen, von Montag bis Freitag zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine aktuell leerstehende Wohnung einmelden möchten, können sich über ein Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail an uns wenden. Alle Infos finden sich unter www.tirol.gv.at/sicheresvermieten. 

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In welchen Fällen können bzw. sollen sich (potentielle) MieterInnen an die TIGEWOSI wenden?

Interessierte Mieterinnen und Mieter können sich auf der Website von „Sicheres Vermieten“ direkt auf eine leerstehende Wohnung bewerben. Die TIGEWOSI organisiert anschließend die Besichtigung mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer.

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Warum ist die Initiative „Sicheres Vermieten" aus Sicht der TIGEWOSI ein Vorzeigeprojekt?

Die Initiative „Sicheres Vermieten" des Landes Tirol ist ein Vorzeigeprojekt in mehrfacher Hinsicht: Leerstand wird mobilisiert und bereits vorhandener Wohnraum wird zu attraktiven Konditionen vermietet. Als erfahrenes gemeinnütziges Wohnbauunternehmen freut es uns, neben unserem Kerngeschäft, auch mit diesem Projekt zu leistbarem Wohnen in Tirol beizutragen und Leerstand zu mobilisieren.

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p g f Rechtsanwälte | Fragen und Antworten

Welche Rolle haben die p g f Rechtsanwälte bei der Initiative „Sicheres Vermieten“?

Die p g f Rechtsanwälte unterstützen bei rechtlichen Fragen und erstellen für die Eigentümerinnen und Eigentümer den individuell angepassten Mietvertrag. Der Mietvertrag wird entsprechend rechtlicher Vorgaben individuell erstellt.

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Bei welchen Schritten unterstützen die p g f Rechtsanwälte?

Die p g f Rechtsanwälte stehen mit der TIGEWOSI und dem Land Tirol den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Seite. Sollte es zu begründeten Kündigungen des Mieters oder der Mieterin kommen, wird dies rechtlich durch p g f Rechtsanwälte abgewickelt.

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Warum ist die Initiative „Sicheres Vermieten“ aus Sicht der p g f Rechtsanwälte ein Vorzeigeprojekt?

Als für Immobilienrecht spezialisierte Anwälte freut es uns, bei diesem Vorzeigeprojekt mitzuwirken und so für mehr Rechtssicherheit im Bereich Wohnen und dem Vermieten zu sorgen. Durch unsere Tätigkeit wollen wir auch einen Beitrag leisten, den Leerstand in Tirol zu minimieren und leistbaren Wohnraum zu schaffen.

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Kontakt

Initiative Sicheres Vermieten

Bozner Platz 5
6020 Innsbruck
  • Routenplaner
  • +43 512 508 8620
  • sicheresvermieten@tirol.gv.at
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