Geschäftsstelle der Raumordnungsorgane
Beim Amt der Tiroler Landesregierung ist ein Raumordnungsbeirat eingerichtet. Dem Raumordnungsbeirat obliegt die Beratung der Landesregierung in den Angelegenheiten der überörtlichen Raumordnung. Der Raumordnungsbeirat kann Untergruppen mit einem bestimmten Aufgabenbereich einsetzen.
Derzeit sind folgende Untergruppen eingesetzt:
- „Grundfragen der Raumordnung und regionale Planungen“
- „Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm“
Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes werden ab 01.09.2025 die Ergebnisprotokolle der Sitzungen des Raumordnungsbeirates und der Untergruppen hier veröffentlicht: