Gemeinde-Investitionsfonds (GIF)
Günstige Darlehen für kommunale Vorhaben
Der Gemeinde-Investitionsfonds (kurz GIF) will mit zinsgünstigen Darlehen für Gemeinden und Gemeindeverbände eine Hilfestellung anbieten, um bestimmte kommunale Infrastrukturvorhaben leichter bewältigen zu können. Dafür stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils 100 Millionen in den Jahren 2026 und 2027. Für ein Darlehen aus dem GIF braucht es wie bei Bankdarlehen die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Amtes der Tiroler Landesregierung. Konkret werden Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Bereichen
- Pflichtschulen
- Kinderbildung und -betreuung
- Bezirkskrankenhäuser
- Altenwohn- und Pflegeheime
- Feuerwehrgerätehäuser und
- Tiefbau
unterstützt.
Das Wichtigste in Kürze:
Investitionsvorhaben müssen Kosten von mindestens 1 Million Euro aufweisen. Die Mindest-Darlehenshöhe beträgt 500.000,-- Euro, die maximale Darlehenshöhe beträgt 65 % der anrechenbaren Kosten bzw. 10 Millionen Euro als absolute Obergrenze. Beim Antrags- und Bewilligungsverfahren arbeitet der GIF mit den zuständigen Fachabteilungen und den Aufsichtsbehörden des Amtes der Tiroler Landesregierung zusammen.
Pro Jahr kann eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband nur ein Darlehen in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind Darlehen für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen. Für diese Maßnahmen können mehrere – auch kleinere – Darlehen in Anspruch genommen werden. Dies verhindert auch nicht die Inanspruchnahme eines weiteren GIF-Darlehens für eine andere, größere Maßnahme – siehe Richtlinie und Darlehensanträge.
Um in den Genuss eines Darlehens aus dem Gemeinde-Investitionsfonds zu kommen sind folgende Schritte notwendig:
1. Vorgespräch mit der Aufsichtsbehörde
Vorprüfung (Besprechung) des Projektes mit der Aufsichtsbehörde (das ist für Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft und für Gemeindeverbände die Abteilung Gemeinden beim Amt der Tiroler Landesregierung)
2. Stellungnahme der Fachabteilung
Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Fachabteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung zwecks Durchführung einer Fachprüfung, bei der die anrechenbaren Investitionskosten, allfällige weitere Förderungen und der Restfinanzierungsbedarf (dazu gehört u. a. das Darlehen aus dem GIF) ermittelt wird.
Die Fachdienststellen sind beispielsweise
- bei Pflichtschulen die Bildungsdirektion Tirol
- bei Kinderbildung und -betreuung die Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen,
- bei Bezirkskrankenhäusern die Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten,
- bei Altenwohn- und Pflegeheimen die Abteilung Pflege,
- bei Feuerwehrgerätehäusern die Abteilung Einsatzorganisationen und
- bei Tiefbaumaßnahmen beispielsweise:
- für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen das Baubezirksamt
- für Lichtwellenleiterverlegung die Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
- für außerörtlichen Straßenbau das Sachgebiet Ländlicher Raum
3. Antragstellung
Die Gemeinde/der Gemeindeverband stellt mit den auf dieser Homepage vorliegenden Formularen den jeweiligen Antrag auf ein Darlehen aus dem Gemeinde-Investitionsfonds.
Achtung: Da die Darlehen für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in den Jahren 2026 und 2027 nicht über den Wasserleitungsfonds, sondern über den GIF abgewickelt
werden, gibt es dafür ein eigenes Antragsformular.
Im Folgenden ist die Richtlinie des Gemeinde-Investitionsfonds abgebildet. Darin werden u. a. die Details zu den zinsgünstigen Darlehen, das Bewilligungsverfahren, die Vertragsangelegenheiten, die aufsichtsbehördliche Genehmigung und die Art der Zuzählung der Darlehen genauer erläutert. Weiters sind das Gesetz über den Gemeinde-Investitionsfonds, die Geschäftsordnung sowie der Darlehensantrag 1 (für Investitionen in Pflichtschulen, Kinderbildung- und betreuung, Bezirkskrankenhäuser, Altenwohn- und Pflegeheime, Feuerwehrgerätehäuser und Tiefbaumaßnahmen - exkl. Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen) und Darlehensantrag 2 (für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen) als Download angeführt.
Bei weiteren Fragen bitte Kontakt aufnehmen:
GIF-Geschäftsführer Mag. Thomas Danzl, Tel. 0512/508-3871, E-Mail gif@tirol.gv.at
GIF-Geschäftsführer-Stv. Mag. Hannes Schirmer, Tel. 0512/508-3871, E-Mail gif@tirol.gv.at
Links:
Gesetz über den Gemeinde-Investitionsfonds (GIF-Gesetz)
Geschäftsordnung des Gemeinde-Investitionsfonds
Richtlinie des Gemeinde-Investitionsfonds
Darlehensantrag 1 für Investitionen in Pflichtschulen, Kinderbildung- und betreuung, Bezirkskrankenhäuser, Altenwohn- und Pflegeheime, Feuerwehrgerätehäuser und Tiefbaumaßnahmen - exkl. Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Darlehensantrag 2 für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
Mailto: gif@tirol.gv.at