Bildungspolitische Maßnahmen Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Einfach zusammengefasst:
Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen,
die das Bildungsangebot in Tirol stärken und weiterentwickeln.
Vorrangig gefördert werden Projekte von:
- Pflichtschulen
- Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen
Gefördert werden Kosten für Projekte und Maßnahmen
im Bereich der Elementarbildung und des allgemeinen Bildungswesens.
Diese Projekte sollen einen wichtigen Beitrag zur Bildungslandschaft in Tirol leisten.
Diese Förderung unterstützt auch den Einsatz von muttersprachlichen Sprachassistenzkräften an Volksschulen und Sonderschulen.
Ziel ist, mehrsprachig aufwachsende Kinder beim Lernen der Bildungssprache zu unterstützen.
Gefördert werden die Personalkosten für die muttersprachlichen Sprachassistenzkräfte.
Eine Förderung können beantragen:
- Einzelunternehmen
- juristische Personen des Privatrechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Tiroler Volks- und Sonderschulen
Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die Bildung in Tirol weiter verbessern. Besonders gefördert werden Vorhaben von Pflichtschulen sowie von Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Unterstützt werden Kosten für Projekte und Maßnahmen in der Elementarbildung und im allgemeinen Bildungsbereich, die einen wichtigen Beitrag zur Tiroler Bildungslandschaft leisten.
Die genauen Voraussetzungen und der Ablauf der Förderung sind in der Richtlinie „Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen“ beschrieben.
Im Rahmen dieser Förderung werden auch muttersprachliche Sprachassistenzkräfte unterstützt.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Richtlinie zur Förderung von muttersprachlichen Sprachassistenzkräften.
Fördernehmer:innen können sein
- Einzelunternehmen
Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Formular bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen beim Amt der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Inhaltliche Projektbeschreibung sowie detaillierte Aufstellung der Projektkosten- und finanzierung,
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinien für Dienstverträge von Managerinnen und Managern
Anleitung zur Antragstellung für Schulen
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
→ Hinweis: Die Förderung im Rahmen der Erinnerungskultur ist ein eigenständiger Antrag. Zu dieser Förderung gelangen Sie hier.