Bildungspolitische Maßnahmen Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, bildungspolitische Aktivitäten, die sich positiv auf die Bildungslandschaft Tirols auswirken, zu fördern. Vorrangig gefördert werden Projekte von Pflichtschulen und Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Es werden Kosten für bildungspolitische Projekte und Maßnahmen im Bereich der Elementarbildung und des allgemeinen Bildungswesens gefördert, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen.
Innerhalb der bildungspolitischen Maßnahmen wird auch die Förderung von muttersprachlichen Sprachassistenzkräften abgewickelt.
Näheres dazu finden Sie betreffenden Richtlinien:
Richtlinie zur Förderung von muttersprachlichen Sprachassistenzkräften
Voraussetzungen
Fördernehmer:innen können sein
- Einzelunternehmen
Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
Fristen
Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Formular bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen beim Amt der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Inhaltliche Projektbeschreibung sowie detaillierte Aufstellung der Projektkosten- und finanzierung,
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Bildungspolitische Maßnahmen Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinien für Dienstverträge von Managerinnen und Managern
Einreichung
Anleitung zur Antragstellung für Schulen
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
→ Hinweis: Die Förderung im Rahmen der Erinnerungskultur ist ein eigenständiger Antrag. Zu dieser Förderung gelangen Sie hier.