Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung
Ziel der Förderung ist es, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern während der Ferien und an schulfreien Tagen von Montag bis Freitag zu unterstützen. Dazu zählen die Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien. Damit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert werden.
Gefördert werden die Personalkosten für Betreuungspersonen, die in der bedarfsorientierten Ferienbetreuung arbeiten (gemäß § 2 Abs. 24 iVm § 45b Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 48/2010).
Die genauen Voraussetzungen, die Höhe der Förderung und das Verfahren sind in der Richtlinie „Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Kinderschutz finden Sie auf der Kinderschutzseite der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen.
FördernehmerInnen können sein:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Förderanträge sind vor Beginn des Schuljahres, spätestens jedoch drei Wochen vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit einzubringen.
- Strafregisterauszug des Fördernehmers/der Fördernehmerin bzw. von dessen/deren vertretungsbefugten Organen, sofern dieser nicht bereits im Rahmen der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 13 TKKG vorgelegt wurde,
- Konzept mit Darstellung der Maßnahme (voraussichtlicher Bedarf an Plätzen, Anzahl der Tage im Schuljahr, Ort der Betreuung, Herstellung des Einvernehmens mit der Standortgemeinde, Höhe der Elternbeiträge etc.),
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
- Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
- ausgearbeitete Risikoanalyse im Sinne des § 17 Abs. 1 lit. a TKKG
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749