Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung
Ziel der Förderung ist es, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr zu unterstützen. Dazu gehört auch ein Mittagessen. Dadurch soll es für Eltern leichter werden, Beruf und Familie zu vereinbaren.
Gefördert werden die Personalkosten für Betreuungspersonen, die in der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung tätig sind (gemäß § 2 Abs. 10 iVm § 45a Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 48/2010).
Die genauen Voraussetzungen, die Höhe der Förderung und das Verfahren sind in der Richtlinie „Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Kinderschutz finden Sie auf der Kinderschutzseite in der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen.
Fördernehmer*innen können sein:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen,
- Körperschaften öffentlichen Rechts.
Förderanträge sind bis spätestens drei Wochen nach Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung zuständigen Organisationseinheit einzubringen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Strafregisterauszug des Fördernehmers/der Fördernehmerin bzw. von dessen/deren vertretungsbefugten Organen, sofern dieser nicht bereits im Rahmen der Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 13 TKKG vorgelegt wurde,
- Konzept mit Darstellung der Maßnahme (voraussichtlicher Bedarf an Plätzen, Umsetzungszeitraum, Wochenöffnungstage bzw. -zeiten, Ort der Betreuung, Herstellung des Einvernehmens mit der Standortgemeinde, Höhe der Elternbeiträge etc.),
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
- Angaben zur FördernehmerIn (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
- ausgearbeitete Risikoanalyse im Sinne des § 17 Abs. 1 lit. a TKKG
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749