Förderung von Exkursionen im Rahmen der Erinnerungskultur
Im Rahmen der verfügbaren Mittel werden Kosten für An- und Rückreise, Eintritt sowie gegebenenfalls für Führungen in den KZ-Gedenkstätten Mauthausen bzw. Dachau gefördert.
Förderungen können alle Tiroler Schulen ab der 8. Schulstufe nach Einreichung und Prüfung der Belege, sowie dem Exkursionsbericht, erhalten.
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Onlineformular bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Dem jeweiligen Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Projektbeschreibung
- Bei Förderansuchen für Exkursionen von Schulklassen der 8. und 11. Schulstufe zur Gedenkstätte Mauthausen wird zusätzlich die Zu- oder Absage der Förderung des Gedenkstättenbesuches Mauthausen der OeAD - Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung benötigt.
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie zur Förderung Exkursionen im Rahmen der Erinnerungskultur
Anleitung zur Antragstellung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.