Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen
Das Ziel der Förderung ist es, dass SchülerInnen andere europäische Länder kennenlernen. Dabei sollen sie Einblicke in Sprache, Kultur und das Zusammenleben gewinnen.
Die Förderung wird einmalig ausbezahlt. Für jede Schülerin und jeden Schüler gibt es einen festgesetzten Betrag.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zum Beispiel:
- schulische Sprachprojektwochen und Austauschprogramme
- Sprachreisen innerhalb Europas, mit oder ohne Sprachschule, ab einer Dauer von mindestens fünf Tagen
- Schulbesuche bei Partnerschulen in derselben Schulstufe, ebenfalls mit einer Mindestdauer von fünf Tagen
Fördernehmer sind Schulen
Anträge können für Klassen ab der 5. bis zur 12. bzw. 13. Schulstufe gestellt werden.
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich einzureichen.
Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Der Fördergeber kann jedoch im Einzelfall weitere Informationen einholen.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular.
Anleitung zur Antragstellung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Richtlinien zum Downloaden
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Förderung für schulbezogene Sprachprojektwochen und Austauschprogramme
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749