Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist der Erwerb von interkulturellen Kompetenzen durch das Kennenlernen europäischer Länder sowie deren Sprache und Kultur.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss pro Pro-Kopf-Satz je Schüler*in ausbezahlt.
Mögliche Förderungen sind:
- schulbezogene Sprachprojektwochen und Austauschprogramme
- Sprachreisen mit oder ohne Besuch einer Sprachschule in Europa mit einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Tagen
- Schulbesuche in derselben Schulstufe einer Partnerschule mit einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Tagen
Fördernehmer*innen
Schulen
Weitere Voraussetzungen
Anträge können für Klassen ab der 5. bis zur 12. bzw. 13. Schulstufe gestellt werden.
Einreichfrist der Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich einzureichen.
Unterlagen
Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Der Fördergeber kann jedoch im Einzelfall weitere Informationen einholen.
Einreichung
Hier gelangen Sie zum Online-Formular.
Anleitung zur Antragstellung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Richtlinien zum Downloaden
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Förderung für schulbezogene Sprachprojektwochen und Austauschprogramme
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749