Förderung von Besuchen der Landeshauptstadt Tirols - "Innsbruck-Aktion"
Ziel der Förderung ist es, die kulturelle und historische Vielfalt unserer Landeshauptstadt Innsbruck kennenzulernen und zu entdecken.
Die Förderung wird einmalig ausbezahlt. Für jede Schülerin und jeden Schüler gibt es dabei einen festgesetzten Betrag.
FördernehmerInnen können folgende Schultypen aus den Bezirken Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel, Landeck, Reutte und Lienz sein:
- Volks- und Mittelschulen
- Sonderschulen
- Klassen von Sonderpädagogischen Zentren
- Unterstufenklassen der Gymnasien
Ansuchen sind für SchülerInnen bis zur 8. Schulstufte möglich.
Es müssen mindestens zwei Einrichtungen von kultureller bzw. historischer Bedeutung in Innsbruck besucht werden.
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich einzureichen.
Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Der Fördergeber kann jedoch im Einzelfall weitere Informationen einholen.
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Hier gelangen Sie zum Online-Formular.
Anleitung zur Antragstellung
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Richtlien zum Downloaden
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Förderung für Besuche der Landeshauptstadt Tirols - Innsbruck-Aktion
Ansprechpartnerin
Dipl.-Soz.päd.in Sieglinde Annewanter
AdresseHeiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 7749