Kindergruppen
Einfach zusammengefasst:
Die Förderung unterstützt Träger von Kindergruppen.
Kindergruppen sind ein ergänzendes Angebot zur Betreuung in der Familie.
Gefördert wird der laufende Betrieb der Kindergruppe.
Die Höhe der Förderung hängt ab von:
- den Öffnungszeiten
- der Anzahl der Kinder
- dem Alter der Kinder
- einem möglichen Mittagstisch
Eine Förderung können Träger von Kindergruppen beantragen.
Das können zum Beispiel Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Organisationen sein.
Für die Förderung muss ein Abrechnungsformular eingereicht werden.
Kindergruppen sind die ersten Betreuungseinrichtungen für Kinder außerhalb der Familie. Sie bieten Bildung, Förderung, Betreuung und Pflege, hauptsächlich durch pädagogisches Fachpersonal.
Die Gruppen sind für Kinder ab 1 Jahr bis zum Kindergartenbeginn gedacht.
Kindergruppen haben während des Kindergartenjahres mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet und an mindestens 5 Tagen pro Woche.
Gefördert werden die anwesenden Kinder, die Betreuungsperson und das Angebot eines Mittagstisches.
Weitere Informationen dazu finden Sie in Richtlinie der zur Förderung von Kinderspielgruppen für Kleinkinder.
Informationen zum Kinderschutz erhalten Sie auf der Kinderschutzseite der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen.