Kinderspielgruppen für Kleinkinder
Einfach zusammengefasst:
Die Förderung unterstützt Kinderspielgruppen.
Diese Angebote sind für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten.
Ziel ist:
- Kinder sollen früh gefördert werden.
- Erziehungsberechtigte sollen durch ein flexibles Betreuungsangebot entlastet werden.
Gefördert wird der laufende Betrieb der Kinderspielgruppe.
Die Höhe der Förderung hängt ab von:
- den Öffnungszeiten
- der Anzahl der Kinder
Eine Förderung können Träger von Kinderspielgruppen beantragen.
Das können zum Beispiel Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Organisationen sein.
Für die Förderung muss ein Abrechnungsformular eingereicht werden.
Kinderspielgruppen sind die ersten Angebote für Kinder außerhalb der Familie. Dort können Kleinkinder spielerisch erste soziale Erfahrungen sammeln und sich auf den Kindergarten oder die Kinderkrippe vorbereiten.
Die Spielgruppen sind für Kinder ab 1 Jahr bis zum Kindergartenbeginn gedacht.
Sie haben höchstens 19 Stunden pro Woche geöffnet und maximal 6 Stunden am Tag.
Gefördert werden die anwesenden Kinder und die Betreuungsperson.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Kinderspielgruppen für Kleinkinder.
Informationen zum Kinderschutz erhalten Sie auf der Kinderschutzseite der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen.