Personalkostenförderung für Kinderbetreuungseinrichtungen
Einfach zusammengefasst:
Im Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz steht:
Jede Gruppe in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einem Hort muss zwei Betreuungspersonen haben.
Das Land Tirol unterstützt die Erhalter von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten dabei.
Es gibt eine Förderung für den gesetzlich vorgeschriebenen Personaleinsatz.
Gefördert werden:
- die Öffnungszeiten jeder Gruppe im laufenden Jahr
- die Öffnungszeiten in den Ferien
- die Zeiten, in denen zwei Betreuungspersonen gleichzeitig in der Gruppe sind
- die Leitung der Einrichtung
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:
- den Mittagstisch
- die Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden
Die Förderung läuft automatisch über die Kinderbetreuungsanwendung KIBET.
Die Erhalter geben dort ihre Daten ein.
Diese Eingabe gilt als Antrag.
Ab 01.09.2023 gilt das neue Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (RIS)
Richtlinie Förderung des gesetzlich vorgeschriebenen Personaleinsatzes gemäß dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) 07.01.2025
Der Referenzbetrag gem. § 38 Abs. 3 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz beträgt € 40.858,07.