Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik
Einfach zusammengefasst:
Die Förderung hilft Kinderkrippen und Kindergärten in Tirol bei der Sprachförderung.
Die Grundlage ist eine Vereinbarung der Bundesländer mit dem Bund zur Elementarpädagogik.
Das Ziel ist: Das Personal soll Kinder im Alltag besser beim Sprechenlernen insbesondere der Bildungssprache Deutsch unterstützen können.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Schulungen und Lehrgänge für Fachkräfte
- der Einsatz von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
- zusätzliche Personalstunden für Sprachförderung
- begleitende Maßnahmen wie Supervision
Die Förderung können alle Erhalter von Kinderkrippen und Kindergärten beantragen.
Es ist egal, ob die Einrichtung öffentlich oder privat ist.
Auch Sachkosten können gefördert werden.
Dafür gibt es eigene Ausschreibungen.
Anträge können ebenfalls die Erhalter der Einrichtungen stellen.
Die Förderung unterstützt die Umsetzung einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 – speziell im Bereich Sprachförderung.
Das Personal soll insbesonders in den Kindergärten gestärkt werden, damit es die Kinder im Alltag noch besser beim Spracherwerb fördern kann. Es sind auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Personals in Kinderkrippen möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Zuschüsse für Maßnahmen zur Sprachförderung in den elementaren Bildungseinrichtungen, wie in der Vereinbarung vorgesehen.
Genauere Informationen zu den förderbaren Maßnahmen, den Voraussetzungen, der Höhe der Förderung und dem Ablauf finden Sie folgend in der Richtlinie.
- Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für Ansuchen mit dem Zeitraum nach 31.08.2025
- Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für Ansuchen mit dem Zeitraum bis 31.08.2025
Hier gelangen Sie zum Leitfaden Sprachförderung.
Beiblatt zur Darstellung der sprachlichen Herausforderung im pädagogischen Alltag.
FördernehmerInnen sind Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen.
Förderanträge, die nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind vor Beginn der Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung pro Kindergartenjahr im Sinne des § 3 Z 9 der Rahmenrichtlinie Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen einzubringen.
Dem Antrag sind nähere Angaben zum/zur FördernehmerIn wie Firmenbuch, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten anzuschließen.
Sofern Förderanträge im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind diese in der Ausschreibung angeführten Unterlagen vorzulegen.
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Sprachförderung für Ansuchen mit dem Zeitraum nach 31.08.2025.
Richtlinie Sprachförderung für Ansuchen mit dem Zeitraum bis 31.08.2025.
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Förderabrechnung: Arbeitsdokumentation/Abrechnungsformular