Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik
Die Förderung unterstützt die Umsetzung einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 – speziell im Bereich Sprachförderung.
Das Personal soll insbesonders in den Kindergärten gestärkt werden, damit es die Kinder im Alltag noch besser beim Spracherwerb fördern kann. Es sind auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Personals in Kinderkrippen möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Zuschüsse für Maßnahmen zur Sprachförderung in den elementaren Bildungseinrichtungen, wie in der Vereinbarung vorgesehen.
Genauere Informationen zu den förderbaren Maßnahmen, den Voraussetzungen, der Höhe der Förderung und dem Ablauf finden Sie folgend in der Richtlinie.
- Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für Ansuchen mit dem Zeitraum nach 31.08.2025
- Richtlinie Sprachförderung gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für Ansuchen mit dem Zeitraum bis 31.08.2025
Hier gelangen Sie zum Leitfaden Sprachförderung.
Beiblatt zur Darstellung der sprachlichen Herausforderung im pädagogischen Alltag.
FördernehmerInnen sind Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen.
Förderanträge, die nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind vor Beginn der Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung pro Kindergartenjahr im Sinne des § 3 Z 9 der Rahmenrichtlinie Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen einzubringen.
Dem Antrag sind nähere Angaben zum/zur FördernehmerIn wie Firmenbuch, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten anzuschließen.
Sofern Förderanträge im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden, sind diese in der Ausschreibung angeführten Unterlagen vorzulegen.
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Abt. Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Richtlinie Sprachförderung für Ansuchen mit dem Zeitraum nach 31.08.2025.
Richtlinie Sprachförderung für Ansuchen mit dem Zeitraum bis 31.08.2025.
→ Hinweis: Die angesuchten Maßnahmen müssen jeweils im angegebenen Förderzeitraum durchgeführt werden. Maßnahmen, die außerhalb des Förderzeitraumes liegen, werden nicht gefördert.
Förderabrechnung: Arbeitsdokumentation/Abrechnungsformular