Allgemeines
Warum gibt es FRIDA?
Mit FRIDA wird eine tirolweit einheitliche Anmeldung für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte geschaffen. Überdies kann bequem von zu Hause aus, digital und unkompliziert eine Anmeldung vorgenommen werden. Der Zeitpunkt der Einmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 hat keinen Einfluss auf eine mögliche Reihung Ihres Kindes!
Für was steht FRIDA?
FRIDA steht für eine faire, regionale, individuelle digitale Anmeldung in Tirol.
Wen kann ich bei FRIDA einmelden?
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können jedes Kind, welches im kommenden Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 einen Platz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten und einem Hort benötigt, einmelden. Dies umfasst alle Kinder von null bis 15 Jahre. Das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes gilt für alle Kinder ab dem zweiten Geburtstag (im jeweiligen Betreuungsjahr).
Über FRIDA eingemeldet wird:
Wenn ein Kind erstmalig eine Einrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) besucht.
Wenn ein Kind die Einrichtung wechselt. (Hinweis: Auch wenn sich die beiden Einrichtungen im gleichen Haus befinden, ist eine Anmeldung über FRIDA erforderlich)
Wenn sich der Betreuungsumfang ändert, kann dies über FRIDA eingemeldet werden. In der Praxis wird dies jedoch meist in direkter Abstimmung mit der Einrichtung besprochen und geregelt. Bitte wenden Sie sich dazu am besten direkt an die jeweilige Einrichtung.
Über FRIDA nicht eingemeldet wird:
Wenn ein Kind bereits eine Einrichtung besucht oder bei einer (privaten) Einrichtung aufgenommen wurde. Diese Daten werden automatisch übertragen und es braucht keine zusätzliche Anmeldung über FRIDA.
Für welchen Zeitraum gilt die Bedarfsmeldung?
Eine Anmeldung wird jeweils für das kommende Kinderbetreuungsjahr durchgeführt – aktuell das Betreuungsjahr 2026/2027. Die Anmeldung ist für Kinder, die erstmalig eine Einrichtung besuchen oder einen Wechsel (beispielsweise von einer Kinderkrippe in einen Kindergarten) vornehmen. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Anmeldung auch über dieses Jahr hinaus aufrecht.
Im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Daten ihrer Anmeldung jederzeit bearbeiten.
Hat der Zeitpunkt der Anmeldung einen Einfluss auf die Reihung?
Nein. Das Prinzip lautet NICHT „first come, first served“ – es spielt keine Rolle, an welchem Tag innerhalb der Frist die Anmeldung erfolgt.
Welche Fristen sind zu beachten – was passiert wann?
Anmeldefrist (1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026)
In dieser Zeit sind Anmeldungen für das jeweils kommende Kinderbetreuungsjahr vorzunehmen. Eine Anmeldung außerhalb der Frist ist zwar möglich, ein Recht auf Vermittlung besteht jedoch in diesem Fall nicht.
Reihung durch private Erhalter (1. Februar 2026 bis 1. März 2026)
In dieser Zeit werden direkte Anmeldungen bei privaten und betrieblichen Einrichtungen bearbeitet.
Reihung durch öffentliche Erhalter (1. März 2026 bis 1. April 2026)
In dieser Zeit werden die Anmeldungen bei öffentlichen Erhaltern (Gemeinden) bearbeitet. Spätestens gegen Ende dieser Frist wird eine Zuteilung vorgenommen.
Gilt das Prinzip „first come – first served“?
Nein. Der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist hat keine Auswirkungen auf die Reihung.
Ist die Bedarfsanmeldung über FRIDA verpflichtend?
Die Anmeldung soll jedenfalls bestmöglich digital über FRIDA erfolgen. Alle Anmeldungen werden in einer gemeinsame Datenbank gesammelt. In Ausnahmefällen ist auch eine analoge Anmeldung bei den Gemeinden oder privaten Erhaltern möglich.
Was passiert, wenn ich den Bedarf nicht über FRIDA einmelde?
- Wenn eine Anmeldung bei der Gemeinde oder bei einem privaten Erhalter erfolgt ist, wird die Anmeldung wie jede andere auch in die Anmeldeplattform FRIDA aufgenommen. Das erhöht allerdings den Verwaltungsaufwand, der ja verringert werden soll, sodass mehr Zeit für Gespräche und den persönlichen Kontakt bleibt
- Wenn das Kind bereits eine Einrichtung besucht und diese auch weiterhin besucht, wird die letztjährige Anmeldung automatisch weiterverwendet. (ACHTUNG: Ein Wechsel beispielsweise von Kinderkrippe zu Kindergarten oder Kindergarten zu Hort stellt auch beim gleichen Erhalter einen Einrichtungswechsel dar und erfordert eine neue Anmeldung.)
- Sollte im Laufe des Jahres ein Platz benötigt werden, erfolgt dennoch die Anmeldung über FRIDA. Obwohl das Recht auf Vermittlung außerhalb der Anmeldefristen nicht besteht, können freie Plätze vergeben werden.
Was wird bei FRIDA abgefragt?
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte geben auf FRIDA ein:
- Daten zur eigenen Person und zum Kind.
- Alle Informationen, die für die gesetzliche Reihung nach dem Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG) erforderlich sind.
- Den voraussichtlich erforderlichen Betreuungsumfang.
- Die Wunscheinrichtung(en). Es können zwei Wunscheinrichtungen ausgewählt werden – private und öffentliche Einrichtungen sind gleichermaßen umfasst.
Eine Übersicht finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wie weiß ich, dass meine Einmeldung auch wirklich abgeschickt und angekommen ist?
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten eine E-Mail, sobald die Anmeldedaten eingegangen sind und der Datensatz in Bearbeitung ist. Eine weitere E-Mail wird übermittelt, wenn ein Platz zugeteilt wurde.
Nachdem die Daten über FRIDA eingemeldet wurden und die Anmeldefrist beendet ist, startet die Zuteilung der Plätze durch die privaten bzw. öffentlichen Erhalter. Eine Kontaktaufnahme durch die Einrichtung mit Eltern ist jederzeit möglich.
Wann bekommt man Bescheid, welcher Platz dem Kind zugewiesen wurde?
Dies kann von Erhalter zu Erhalter variieren. Die Person, die das Kind angemeldet hat, erhält eine E-Mail, sobald ein Platz in einer Einrichtung zugesagt wurde. Jedenfalls ist aber eine Abwicklung aller fristgerechten Anmeldungen bis 1. April 2026 vorgesehen.
Wie geht es weiter wenn in der Wunscheinrichtung kein Platz ist?
Sollte in der ersten Wunscheinrichtung der Gesamtbedarf nicht gedeckt werden können, wird auf die zweite Wahl zurückgegriffen. Sollte es auch dort nicht möglich sein, den Bedarf zu decken, unterstützen eigens dafür geschulte KoordinatorInnen bei der Platzvermittlung. Der Vorschlag kann abgelehnt werden, allerdings ist das Recht auf Vermittlung damit erfüllt (Hinweis: Dieses Recht gilt für Kinder, die im Betreuungsjahr ihren zweiten Geburtstag haben oder älter sind).
Kann ich einen zugewiesenen Platz ablehnen? Was passiert dann?
Der angebotene Platz kann von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgelehnt werden. War dieser jedoch bedarfsgerecht und in (angemessener) Entfernung zur Hauptwohnsitzgemeinde, ist der Vermittlungsauftrag der Gemeinde grundsätzlich erfüllt. Die Koordinierungsstellen sind natürlich weiterhin bemüht, einen entsprechenden Platz zu finden.
Kann man mehrere Anmeldungen für ein Kind vornehmen?
Es ist nur eine Anmeldung pro Kind möglich. Mehrfachanmeldungen werden automatisch registriert und nicht berücksichtigt.
Werden durch FRIDA Elterngespräche/Kennenlerntermine ersetzt?
Nein. Die persönlichen Gespräche bleiben ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Praxis. Sie sind entscheidend für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden im Anmeldeprozess über FRIDA auch darüber informiert, dass persönliche Gespräche stattfinden können. Die Einrichtungen können nach Anmeldung jederzeit mit Eltern in Kontakt treten. Das Ziel von FRIDA ist es, eine faire und transparente Vermittlung zu gewährleisten und dadurch mehr Zeit für die wichtigen Dinge zu schaffen: das persönliche Gespräch und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes.
Das Kind hat einen Wohnsitz in Deutschland. Darf es trotzdem über die Plattform angemeldet werden?
Eine Anmeldung über FRIDA ist bei einem Hauptwohnsitz in Deutschland für private Einrichtungen möglich. Anmeldungen bei einer öffentlichen Einrichtung sind im Falle eines Hauptwohnsitzes in Deutschland direkt mit der jeweiligen Gemeinde abzuklären – eine Anmeldung über FRIDA ist in diesem Fall nicht möglich.
Eine digitale Anmeldung ist nicht möglich – was dann?
In Ausnahmefällen ist auch eine Anmeldung direkt bei der Gemeinde bzw. dem Erhalter möglich. Alle Anmeldungen werden jedoch über FRIDA gesammelt. Damit wird der Verwaltungsaufwand verringert und es bleibt mehr Zeit für persönliche Gespräche.
Warum wird überhaupt die ID Austria benötigt?
Die ID Austria ist wichtig, um in der digital die eigene Identität nachzuweisen bzw. zu bestätigen. So kann sichergestellt werden, dass die Anmeldungen auch tatsächlich von den jeweiligen Personen durchgeführt wurden. FRIDA wird über Digital Service Tirol angeboten, wo es für den LogIn die ID Austria benötigt.