Anmeldeplattform
Register "Berufstätigkeit"
Macht es einen Unterschied, welche/r Erziehungsberechtigte zuerst genannt wird?
Nein. Es werden immer beide Elternteile berücksichtigt.
Warum wird die Berufstätigkeit abgefragt?
Die Berufstätigkeit ist ein zentrales Kriterium für die Reihung und unterstützt die Koordination dabei, den Betreuungsbedarf bestmöglich zu berücksichtigen. Es spielt dabei keine Rolle, welche Art von Beschäftigung Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nachgehen, sondern nur ob sie einer Beschäftigung nachgehen.
Muss ich die Berufstätigkeit angeben?
Nein, jedoch ist die Berufstätigkeit an sich ein zentrales Kriterium für die Reihung. Für die Gesamtorganisation ist es also wichtig zu wissen, ob einer Tätigkeit nachgegangen wird oder nicht.
Hat die Berufstätigkeit Einfluss auf die Reihung?
Die Art der Berufstätigkeit hat keinen Einfluss auf die Reihung. Ausschlaggebend ist es, ob einer Berufstätigkeit nachgegangen wird.
Reicht ein formloses Schreiben als Bestätigung des Arbeitsgebers?
Im Schreiben muss folgendes klar hervorgehen: ArbeitgeberIn, Datum sowie die Bestätigung, dass man im jeweiligen Unternehmen / Bereich berufstätig ist. Dies muss von ArbeitgeberInnen klar ersichtlich bestätigt sein (z.B. in Form eines Stempels oder einer Unterschrift). Die meisten ArbeitgeberInnen haben jedoch Muster hierfür – bitte informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn.
Register "Ausbildung"
Warum wird die Ausbildung abgefragt?
Die Ausbildung ist ein zentrales Kriterium für die Reihung. Es spielt dabei keine Rolle, welche Art von Ausbildung Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nachgehen, sondern nur ob sie eine Ausbildung absolvieren.
Muss ich im Bereich Ausbildung etwas angeben?
Nein, jedoch ist die Ausbildung ein zentrales Kriterium für die Reihung. Daher kann es ohne Angabe der Ausbildung zur Nachreihung des Kindes kommen.
Hat die Ausbildung oder Ausbildungsstelle Einfluss auf die Reihung?
Die Art der Ausbildung oder der Ausbildungsstelle hat jedoch keinen Einfluss auf die Reihung. Ausschlaggebend ist es, ob einer Ausbildung nachgegangen wird.
Reicht ein formloses Schreiben als Bestätigung der Ausbildungsstätte?
Im Schreiben muss folgendes klar hervorgehen: Ausbildungsstätte, Datum sowie die Bestätigung, dass man in der jeweiligen Einrichtung in Ausbildung ist. Dies muss von der jeweiligen Einrichtung klar ersichtlich bestätigt sein (z.B. in Form eines Stempels oder einer Unterschrift). Die meisten Einrichtungen haben jedoch Muster hierfür – bitte informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Ausbildungsstelle.
Register "Kind"
Warum muss man allgemeine gesundheitliche Angaben und Angaben zu besonderen Bedürfnissen des Kindes angeben?
Die Angabe dieser Informationen ist freiwillig, unterstützt bei der Vermittlung jedoch dabei, eine bestmögliche Einrichtung und einen bestmöglichen Platz für Ihr Kind zu finden.
Warum wird die Erstsprache des Kindes abgefragt?
Die Angabe zur Erstsprache des Kindes dient dazu, die sprachliche Situation in der Einrichtung besser einschätzen zu können und einen guten Überblick über die sprachliche Vielfalt in der Gruppe zu erhalten.
Kann ich bereits vor der Geburt eines Kindes einen voraussichtlichen Betreuungsbedarf einmelden?
Nein. Eine Anmeldung über FRIDA ist erst nach Geburt des Kindes möglich.
Register "Einrichtung"
Was heißt „Anmeldung über die Hauptwohnsitzgemeinde“?
Eine Anmeldung über die Hauptwohnsitzgemeinde bedeutet, dass infolge Ihrer Anmeldung über FRIDA die Wohnsitzgemeinde des Kindes im ersten Schritt einen geeigneten Platz für Ihr Kind sucht. Hierbei wird die Gemeinde vorrangig auf die eigenen Einrichtungen zurückgreifen. Sollte das gemeindeeigene Angebot zur Abdeckung des vorliegenden Gesamt-Bedarfes nicht ausreichen, kann es zur Vermittlung in eine private Einrichtung oder in eine Einrichtung einer anderen Gemeinde kommen. Dies geschieht dann bestmöglich unter Berücksichtigung Ihres Wohnortes bzw. Arbeitsplatzes. Die angeführten Wunscheinrichtungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Wohnsitzgemeinde steht es jedoch frei, einen Platz in einer anderen Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Mehr zum Ablauf finden Sie hier.
Warum kann ich nicht Anmeldung über die Hauptwohnsitzgemeinde UND Anmeldung für private Einrichtung auswählen?
Die Art der Anmeldung beeinflusst, welche Stelle bzw. Einrichtung Ihre Anmeldung in einem ersten Schritt bearbeitet (mehr zum Ablauf finden Sie hier. Da dies immer nur eine Stelle sein kann, kann die Anmeldung auch nur für eine Art erfolgen.
Welche Einrichtung soll ich als Nr. 1 und Nr. 2 angeben?
Bitte führen Sie als erstes jene Einrichtung an, die Sie für Ihr Kind am meisten bevorzugen. Die zweite Einrichtung wird als erste Alternative herangezogen, wenn in der erstgenannten Einrichtung ein entsprechender Platz nicht angeboten werden kann. Wir empfehlen, sich vorab über den Kinderbildungsatlas über das Angebot in Ihrer Nähe zu informieren.
Ich möchte ausschließlich eine (private) Wunscheinrichtung angeben. Was passiert, wenn mein Kind dort keinen Platz erhaltet?
Bei einer Anmeldung für eine private oder betriebliche Einrichtung wird diese direkt zur erstgewählten Einrichtung übermittelt. Kann diese keinen Platz für das Kind anbieten, wird die Anmeldung automatisch an die zweite Wunscheinrichtung weitergeleitet. Konnte auch dort kein Platz angeboten werden oder gibt es keine zweite Wunscheinrichtung, geht die Anmeldung direkt an die Hauptwohnsitzgemeinde über. Das heißt: Wenn Sie nur eine Wunscheinrichtung angeben und diese kann keinen Platz anbieten, geht die Anmeldung ohne eine mögliche zweite Wunsch-Alternative Ihrerseits automatisch an die Hauptwohnsitzgemeinde über.
Wo gebe ich die Nachmittagsbetreuung an?
Es gibt unterschiedliche Formen von Mittags- und Nachmittagsbetreuungen: Die schulische Nachmittagsbetreuung wird direkt über die Schulen organisiert (es benötigt keine Anmeldung über FRIDA). Die Mittags- oder die Nachmittagsbetreuung bei einem Hort wird über FRIDA angemeldet. Da die Gemeinden häufig Erhalter der Kinderbildungseinrichtungen und Schulen sind, kann es vorkommen, dass die Mittags- oder Nachmittagsbetreuung im Rahmen einer bedarfsorientierten Mittagsbetreuung oder schulischen Nachmittagsbetreuung abgedeckt wird.
Register "Betreuungsumfang"
Ich kann die Betreuungszeiten noch nicht abschätzen. Was soll ich eingeben?
Das ist natürlich nachvollziehbar – in vielen Lebenssituationen kann der Bedarf in weiterer Zukunft nur schwer eingeschätzt werden. Bitte geben Sie dennoch eine bestmögliche Einschätzung der benötigten Zeiten an. Eine Änderung ist dann nach Rücksprache mit der Gemeinde bzw. Einrichtung möglich. Jedoch ist eine erste Einschätzung für die Gesamtplanung wichtig.
Sind die Betreuungszeiten verbindlich?
Es ist verständlich, dass in gewissen Lebenssituationen der voraussichtliche Betreuungsbedarf noch nicht im Detail abgeschätzt werden kann. Für die Gesamtkoordination ist es aber wichtig, dies so weit wie möglich anzugeben. Abweichungen können im Bedarfsfall in direkter Rücksprache mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung adaptiert werden.
Ist die Angabe zum Mittagessen verbindlich?
Die angegeben Mittagessen sollen bestmöglich den Regelfall abbilden. In Absprache mit der Gemeinde bzw. der Einrichtung können die benötigten Mittagessen jedoch auch angepasst werden. Es wird stets nach bestmöglichen individuellen Lösungen gesucht.
Kann ich den Bedarf an Ferienzeiten wieder adaptieren?
Die Abfrage der Ferienzeiten ist unverbindlich und dient zur groben Planung durch den Erhalter (also Gemeinde bzw. Einrichtung).
Wie ist für Kinder zwischen sechs Monaten und zwei Jahren vorzugehen?
Wenn für Sie bereits jetzt absehbar ist, dass Sie für das folgende Betreuungsjahr einen Betreuungsbedarf haben, geben Sie bitte eine bestmögliche Einschätzung der benötigten Zeiten an. Eine Änderung ist nach Rücksprache mit der Gemeinde bzw. der Einrichtung in den aller meisten Fällen dann auch noch möglich. Wie bisher ist den Einrichtungen bewusst, dass im Einzelfall eine Aufstockung der Stunden auch von der Eingewöhnungsphase abhängig sein kann. Eine Anmeldung ist jedoch erst nach Geburt des Kindes möglich.
Technisches
Wie lange werden die Daten in der Plattform gespeichert?
Die von Ihnen angegebenen Daten werden nach Ende einer Betreuung für ein Jahr gespeichert.
Wie lange können die Daten in der Anmeldeplattform FRIDA bearbeitet werden?
Die Daten können jederzeit innerhalb der Anmeldefrist bearbeitet werden – unabhängig davon, ob der Entwurf gespeichert oder die Daten abgeschickt wurden. Wichtig ist, dass mit Ende der Anmeldefrist (31. Jänner 2026) die Daten als „abgeschickt“ gelten.
Nach Ende der Anmeldefrist können Änderungen nur noch durch die zuständige Stelle (Gemeinde, Erhalter) erfolgen. Bitte nehmen Sie im Bedarfsfall direkt Kontakt mit dem Erhalter bzw. der Einrichtung auf.
Kann ich Fehler nachträglich ändern?
Bis zum Ende der Anmeldefrist ist eine Änderung jederzeit möglich. Nach Ende dieser können Änderungen nur noch durch die zuständige Stelle (Gemeinde, Erhalter) erfolgen.
Kann ich auch außerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist zwischen 1. Dezember und 31. Jänner des Folgejahres eine Anmeldung vornehmen?
Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die gesetzlichen Anmeldefristen und melden Sie Ihren Bedarf über FRIDA ein. Eine Anmeldung außerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist ist ebenfalls über FRIDA möglich. Das Recht auf Vermittlung findet in diesem Fall jedoch keine Anwendung.
Was passiert mit den Daten nach der Zuweisung?
Diese werden in die Verwaltungsprogramme der Erhalter sowie der Kinderbetreuungsdatenbank des Landes überspielt. Die Daten werden so lange gespeichert, solange Ihr Kind in der Betreuung ist bzw. nach Ende ein Jahr lang.