Recht auf Vermittlung
Was ist das Ziel des Rechts auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes?
Das Ziel ist es, dass jedem Kind in Tirol ab dem zweiten Geburtstag ein bedarfsgerechter und leistbarer Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht.
WICHTIG: FRIDA, die digitale Anmeldeplattform für Ihren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz, ist für alle Kinder von null bis 15 Jahren! Ausschließlich das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes bezieht sich auf Kinder ab dem zweiten Geburtstag.
Für wen gilt dieses Recht?
Es gilt für jedes Kind, das im kommenden Kinderbetreuungsjahr zwei Jahre alt wird und sich innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist angemeldet hat.
Was ändert sich dadurch?
Das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes setzt sich aus einer Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung des Bildungsstandorts Tirol zusammen (z.B. zusätzliche Förderungen für Erhalter und Gemeinden). Für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ändert sich insbesondere der Anmeldeprozess, der tirolweit vereinheitlicht wurde. Bisher wurde ein Formular in Papierform ausgefüllt und bei der Gemeinde oder den Einrichtungen abgegeben. Nun erfolgt die Anmeldung digital über FRIDA. Hinweis: Der Zeitpunkt der Einmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 hat keinen Einfluss auf eine mögliche Reihung Ihres Kindes!
Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
Für die Umsetzung sind die Gemeinden sowie private Erhalter zuständig. Hierbei werden sie vom Land mit einer Koordinierungsstelle sowie einer digitalen Plattform unterstützt.
Wann soll die Umsetzung abgeschlossen sein?
Das Recht auf Vermittlung gilt ab dem Kinderbetreuungsjahr 2026/27 (ab 1. September 2026). Eine Anmeldung über FRIDA wird von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 möglich sein.