Fristen und Abläufe einfach erklärt
Anmeldefrist (1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026)
In dieser Zeit sind Anmeldungen für das jeweils kommende Kinderbetreuungsjahr vorzunehmen. Eine Anmeldung außerhalb der Frist ist zwar möglich, ein Recht auf Vermittlung besteht jedoch in diesem Fall nicht.
Reihung durch private Erhalter (1. Februar 2026 bis 1. März 2026)
In dieser Zeit werden direkte Anmeldungen bei privaten und betrieblichen Einrichtungen bearbeitet.
Reihung durch öffentliche Erhalter (1. März 2026 bis 1. April 2026)
In dieser Zeit werden die Anmeldungen bei öffentlichen Erhaltern (Gemeinden) bearbeitet. Spätestens gegen Ende dieser Frist wird eine Zuteilung vorgenommen.
Sollte in der ersten Wunscheinrichtung, die über FRIDA ausgewählt wurde, der Gesamtbedarf nicht gedeckt werden können, wird auf die zweite Wahl zurückgegriffen. Sollte es auch dort nicht möglich sein, den Bedarf zu decken, unterstützen eigens dafür geschulte KoordinatorInnen bei der Platzvermittlung. Der Vorschlag kann abgelehnt werden, allerdings ist das Recht auf Vermittlung damit erfüllt (Hinweis: Dieses Recht gilt für Kinder, die im Betreuungsjahr ihren zweiten Geburtstag haben oder älter sind). Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Fragen und Antworten.