Assistenzkraft
Die Assistenzkraftausbildung ist in der Verordnung der Landesregierung vom 28. November 2017 über den Qualifizierungslehrgang für Assistenzkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie über die Ausstellung des Ausbildungsnachweises (StF: LGBL. Nr. 136/2017) geregelt. Die Vorgaben der Verordnung dienen als Grundlage für die Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit der absolvierten Ausbildung.
Voraussetzung für die Anerkennung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung.
Verfahrensablauf:
Sobald der Antrag und alle notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, prüfen wir zunächst, ob Ihr Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Diese Richtlinie regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Europäischen Union.
Wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir als nächstes, ob Ihre Ausbildung den fachlichen Anforderungen für eine Beschäftigung in Tirol entspricht. Für diese Prüfung ist in jedem Fall ein Sachverständigengutachten einzuholen. Wenn es wichtige Unterschiede gibt, müssen Ausgleichsmaßnahmen, also zusätzliche Qualifikationen oder Prüfungen, nachgeholt werden. Die Einschätzung der*des Sachverständigen bekommen Sie zur Information. Sie haben dann die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss dieser Schritte erhalten Sie eine offizielle Entscheidung in Form eines Anerkennungsbescheides.
Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung durch die Tiroler Landesregierung nur für das Bundesland Tirol gilt. Sollten Ausgleichsmaßnahmen notwendig sein, enthält der Anerkennungsbescheid eine aufschiebende Bedingung. Um diese zu erfüllen, müssen Sie innerhalb von vier Jahren nach Zustellung des Bescheids die darin vorgeschriebene(n) Eignungsprüfung(en) erfolgreich ablegen.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung sowie über die zu erwartenden Verfahrenskosten finden Sie im Merkblatt.
Hier finden Sie den Link zur „Verordnung der Landesregierung vom 28. November 2017
über den Qualifizierungslehrgang für Assistenzkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie über die Ausstellung des Ausbildungsnachweises (StF: LGBL. Nr. 136/2017)“