pädagogische Fachkraft
In § 31 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz sind die fachlichen Anstellungsvoraussetzungen für pädagogische Fachkräfte normiert. Im Regelfall wird als Grundlage zur Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit der absolvierten Ausbildung für die fachlichen Anstellungserfordernisse für pädagogische Fachkräfte der Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik herangezogen.
Voraussetzung für die Anerkennung ist eine erfolgreich abgeschlossene pädagogische Ausbildung im Bereich der Kinderbetreuung.
Verfahrensablauf:
Sobald der Antrag und alle notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind, prüfen wir zunächst, ob Ihr Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Diese Richtlinie regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Europäischen Union. Dabei schauen wir besonders, ob Ihre Ausbildung dem geforderten Niveau entspricht.
Wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir als nächstes, ob Ihre Ausbildung den fachlichen Anforderungen für eine Beschäftigung in Tirol entspricht. Für diese Prüfung ist in jedem Fall ein nichtamtliches Sachverständigengutachten einzuholen. Wenn es wichtige Unterschiede gibt, müssen Ausgleichsmaßnahmen, also zusätzliche Qualifikationen oder Prüfungen, nachgeholt werden. Die Einschätzung der*des nichtamtlichen Sachverständigen bekommen Sie zur Information. Sie haben dann die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Nach Abschluss dieser Schritte erhalten Sie eine offizielle Entscheidung in Form eines Anerkennungsbescheides. Sollten Ausgleichsmaßnahmen notwendig sein, enthält der Anerkennungsbescheid eine aufschiebende Bedingung. Um diese zu erfüllen, müssen Sie innerhalb von vier Jahren nach Zustellung des Bescheids die darin vorgeschriebene(n) Eignungsprüfung(en) erfolgreich ablegen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung durch die Tiroler Landesregierung nur für das Bundesland Tirol gilt.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung sowie über die zu erwartenden Verfahrenskosten finden Sie im Merkblatt.