Ansuchen um Förderung Sonstige Ausstattung von Sportanlagen
Allgemeine Information
Gefördert werden sonstige Ausstattungen von Sportanlagen:
- Sicherheitseinrichtungen Schisport/Wintersport
- Geräte als Teil einer Gesamtanlage
- Technische Anlagen
- elektronische Schießanlagen
- Orientierungslaufkarte
Voraussetzungen
- Gesicherter Standort der Sportanlage
- Die Maßnahme hat ausschließlich bzw. überwiegend für die vorgesehene Sportanlage zur Verfügung zu stehen und liegt im Verfügungsbereich der Nutzer*innen oder des Eigentümers.
Fristen
Das Förderansuchen ist vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Antragsteller zur Abhaltung von Trainings und Wettkämpfen Orientierungslauf
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Seilbahnunternehmer und dem Schiverein/Sportverein
- ggf. Pachtvertrag
- Nachweis der Anschaffungskosten
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.