Ansuchen um Zulassung zur Tiroler Jungjägerprüfung
Allgemeine Informationen
Anmeldung zur Zulassung zur Jungjägerprüfung.
Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr (Ausnahme: Berufsjägerlehrling – vollendetes 16. Lebensjahr)
- Absolvierter Ausbildungslehrgang des Tiroler Jägerverbandes („Jungjägerkurs“) oder gleichwertige Ausbildung
Fristen
- Ansuchen sind bis 8 Wochen vor dem ersten Prüfungstag eines jeden Jahres einzubringen.
Zuständige Stelle
Ansuchen sind an jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft zu richten.
Erforderliche Unterlagen
- optional: Nachweis des akademischen Grades
Kosten
Für das Ansuchen um Zulassung zur Tiroler Jungjägerprüfung entstehen nach dem Gebührengesetz folgende Kosten, welche bei einer Antragstellung mit Signatur mittels ID Austria nach § 11 Abs. 3 Gebührengesetz ermäßigt sind:
€ 21,- Stempelgebühr für Antrag (bei signierten Anträgen € 13,-)
€ 6,- Stempelgebühr pro Beilage je Bogen (maximal € 36,-) (bei signierten Anträgen pro Beilage € 3,-)
Weiters entstehen für den Antrag:
€ 6,- Verwaltungsabgabe
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 28a TJG 2004
- § 3ff Erste Durchführungsverordnung zum TJG 2004