Ansuchen zur Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen
Allgemeine Informationen
Photovoltaik als klimafreundlicher Stromlieferant ist in einer wachsenden Zahl von Tiroler Haushalten schon heute Realität. In naher Zukunft wird sie zum Standard im energieautonomen Haushalt werden. Photovoltaik bietet nicht nur eine wirtschaftlich ökologisch sinnvolle Variante der Stromerzeugung, sondern spielt auch in der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Niedrigstenergie- und Passivhäuser eine zusehends wichtige Rolle.
Das zentrale Ziel der gegenständlichen Förderung des Landes Tirol ist es, den Grad der Deckung des Eigenbedarfs aus Photovoltaikanlagen deutlich zu erhöhen und somit einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Stromversorgungsnetze sowie zur Zielerreichung der Energieautonomie bis zum Jahr 2050 in Tirol zu leisten.
Die Förderung wird in Form eines Pauschalbetrages ausbezahlt.
Die Förderpauschale beträgt 100 Euro/pro kWh bis maximal 10 kWh nutzbare Speicherkapazität.
Voraussetzungen
- Umsetzung einer förderfähigen, richtlinienkonformen Stromspeichertechnologie innerhalb des Förderzeitraums
- Die Inbetriebnahme und Errichtung der Anlage muss ab 01.01.2026, solange Budgetmittel vorhanden sind, erfolgen.
Fristen
- Die Inbetriebnahme und Errichtung der Anlage muss ab 01.01.2026, solange Budgetmittel vorhanden sind, erfolgen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Abschlussrechnung
- Zahlungsbestätigung
- Fachunternehmererklärung
- Installationsdokument für die Photovoltaik-Stromerzeugungsanlage (Installationsdokument für Photovoltaik Stromerzeugungsanlagen des Typs A (800W - 250 kW), samt Bestätigung der vertragskonformen Anlagenerrichtung gemäß der Verordnung EU 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger und den in diesem Zusammenhang verordneten nationalen Festlegungen für Stromerzeugungsanlagen des Typs A sowie die im Netzzugangsvertrag festgelegten Anforderungen)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.