Einmaligen Zuschuss bei außergewöhnlichen Notlagen beantragen
Allgemeine Informationen
Mit der Gewährung einer einmaligen Unterstützung soll eine Milderung oder Überwindung einer entstandenen außergewöhnlichen Notlage erreicht werden.
Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 3692 oder 3693
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen oder Alimente
- Nachweise für Ausgaben (Miete, Unterhalt, Strom, Heizkosten, Strom- oder Gasheizung)
- ggf. Nachweis der Erwachsenenvertretung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.