Ferienaktionen (Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit)
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist eine bedarfsgerechte Unterstützung der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit in Tirol.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere Projekte mit überwiegend pädagogischem bzw. freizeitpädagogischem Inhalt (Ferienaktionen).
Art und Ausmaß der Förderung sowie die detaillierten Fördervoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.
Voraussetzungen
FördernehmerInnen können sein:
Vereine, öffentlich-rechtliche Institutionen, Einzelpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung anzuschließen.
Die Förderstelle kann im Einzelfall zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen/Informationen verzichten.
Unvollständige Förderanträge können nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: