Antrag auf Förderung für den Personalaufwand BIG-Mittel (FZB Stunden an GTS)
Allgemeine Informationen
Die näheren Vorkehrungen, die bei der Gewährung von Mitteln nach dem Bildungsinvestitionsgesetz zu treffen sind, werden durch die Richtlinie zum BIG festgelegt. Dies betrifft das Verhältnis zwischen Bund und Ländern und die Grundsätze für das Verhältnis zwischen Land und Schulerhaltern.
Die Mittel können unter denselben Bedingungen an öffentliche und private Schulerhalter gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln an private Schulerhalter ist, dass die betreffende ganztägige Schule mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist.
Als Bezugsgröße für die Gewährung von Mitteln aus dem Bildungsinvestitionsgesetz können daher nur Schülerinnen und Schüler herangezogen werden, die entsprechend den schulrechtlichen Bestimmungen für die schulische Tagesbetreuung angemeldet sind bzw. einen entsprechenden Betreuungsteil einer ganztägig geführten Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen. Es macht keinen Unterschied, ob der Betreuungsteil in getrennter oder verschränkter Form geführt wird.
Voraussetzungen
- Für jeden Standort und jedes Schuljahr muss ein eigenes Ansuchen gestellt werden!
Bei schulübergreifendem Angebot der schulischen Tagesbetreuung ist der Standort anzugeben, an dem die Tagesbetreuung geführt wird. - Gefördert wird der Personalaufwand im Freizeitbereich (FZB Stunden) der schulischen Tagesbetreuung an Ihrer Ganztagsschule (GTS). Die Höhe der Förderung beträgt maximal
9.000,- EUR pro Gruppe. Die Tagesbetreuung muss an Schultagen bis mindestens 16.00 Uhr angeboten werden. - Bei der Summe der eingehobenen Betreuungsbeiträge (die von den Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen bezahlt wurden) ist der Verpflegungsbeitrag (Kosten für das Mittagessen) nicht zu melden;
wenn sich die Höhe der Betreuungsbeiträge gegenüber dem letzten Jahr geändert haben, wird eine Kopie der neuen Verordnung benötigt;
sofern eigenes Betreuungspersonal für die Freizeitbetreuung angestellt wurde, werden sowohl die Anzahl der Personen als auch die Lohnkosten im entsprechenden Zeitraum benötigt.
Fristen
Der Antrag wird nach Ablauf des jeweiligen Schuljahres eingebracht: im September des neuen Schuljahres mit allen relevanten Informationen, bis spätestens 31. Oktober.
Zuständige Stelle
Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 9012 0
office@bildung-tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für das Personal, das bei Ihrer Gemeinde für Freizeitbetreuungsstunden angestellt ist, wird die Förderung für die Ferienbetreuung, nach Vorlage eines Lohnzettels in Kopie, auf das angegebene Konto überweisen.
Ebenso bedarf es einer Aufstellung der Elternbeiträge für die Betreuung - in Summe.
Die Bildungsdirektion behält sich vor, zusätzliche Unterlagen bei Bedarf zur Nachkontrolle anzufordern (z.B. Jahreslohnzettel, o. ä.).
Wenn die Förderung aus Bundesmitteln nicht widmungsgemäß verwendet wurde, muss eine Rückzahlung gefordert werden.
Auf die Gewährung einer Förderung nach dem Bildungsinvestionsgesetz besteht kein Rechtsanspruch. Diese Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren budgetären Mittel gewährt (vgl. auch Richtlinie des Bundes zum BIG).