Gewährung einer Unterstützung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung beantragen
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie eine Unterstützung für Kriegsopfer und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent (ehemaliger Kriegsopfer- und Behindertenfonds).
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Einkommensobergrenze laut Richtlinie
- Menschen mit Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
- Menschen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)
- Mensch nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG)
- Mensch nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG)
- Unterhaltsberechtigte Angehörige von Person nach dem KOVG, HVG, OFG
Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 3692 oder 3693
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen oder Alimente
- Nachweis geleisteter Alimentationszahlungen - Unterhaltszahlungen
- ggf. Behindertenausweises bzw. Bescheid des Sozialministeriumservice über den Grad der Behinderung (mindestens 50 %)
- ggf. Nachweis der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Heeresversorgungsgesetz oder dem Opferfürsorgesetz (Amtsbestätigung)
- ggf. Beschluss des Pflegschaftsgerichts über die Erwachsenenvertretung
- ggf. Betriebskostenvorschreibung für das laufende Jahr, oder Gemeindevorschreibung für das laufende Jahr, oder Mietvertrag inkl. Einzahlungsbestätigung für ein Quartal
- ggf. Bescheid über die Mietzinsbeihilfe / Wohnbeihilfe
- ggf. Rechnung(en) mit Zahlungsnachweis(en) zur Verbesserung der Wohnsituation
- ggf. Refundierungsnachweis der Krankenkasse und Rechnung oder Ablehnung der Krankenkasse samt Rechnung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Richtlinie des Landes Tirol für die Unterstützung der Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung