Investitionsförderung - Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich
Allgemeine Informationen
Im Rahmen dieser Förderung sind Investitionen mit besonderer technologischer und regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben, förderwürdig. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Unternehmen des produzierenden Sektors.
In diesem Zusammenhang können insbesondere nachstehend angeführte Vorhaben unterstützt werden:
- Betriebsansiedelungen
- Produkt- und Verfahrensinnovationen (z.B. Umsetzung von F&E-Ergebnissen in Produktion)
- Einführung neuer innovativer Technologien
- Technologieorientierte Betriebserweiterungen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
Große Unternehmen laut obiger Definition können nur im Rahmen der De-minimis Verordnung oder in nationalen Regionalförderungsgebieten nach Artikel 14 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefördert werden.
Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 700.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 5 Mio. Euro begrenzt.
Im Rahmen der Förderung für Unternehmen im produzierenden Bereich kann nur einmal ein Ansuchen in einem Zeitraum von zwei Jahren (gerechnet ab Einreichdatum) gestellt werden.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen, das Vorhaben und die dadurch erwarteten betrieblichen Auswirkungen
- Nähere Angaben über die reginalwirtschaftliche Bedeutung des Projektes (Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder Steigerung der Innovationsfähigkeit)
- Genaue Projektkostengliederung - Kostenvoranschläge
- Kopie der Förderungsanträge von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und –sofern bereits vorhanden – deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren Kosten
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Betriebswirtschaftliche Planungsrechnung einschließlich Liquiditätsberechnung zumindest für die nächsten drei Geschäftsjahre sowie Auflistung der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen vor und nach der Investition
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- Notwendige behördliche Genehmigungen (z.B. Baubescheid inkl. Pläne)
- ggf. Nachweis betreffend Nachhaltigkeitsbonus
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.