Allgemeine Informationen
Ausfüllen und Übermittlung der Jahresrechnung von Gemeindegutsagrargemeinschaften durch den Substanzverwalter
HINWEIS: Eine gültige Eingabe ist nur durch Fertigung mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur möglich.
Voraussetzungen
Bestellung durch den Gemeinderat der substanzberechtigten Gemeinde zum Substanzverwalter (§36b Abs. 1 TFLG 1996).
Fristen
Der gesetzliche Abgabetermin ist jeweils der 31.03. des der Jahresrechnung darauffolgenden Jahres (§ 36g Abs. 1 TFLG 1996).
Zuständige Stelle
Abteilung Agrarrecht
tiris-Standort Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3882
faxFax +43 512 508 743885
E-Mail agrarrecht@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Für die Übermittlung der Jahresrechnung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Übermittlung der Jahresrechung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
TFLG 1996 i.d.F. LGBl 70/2014
BuchfGebarV LGBl 151/2016