Agrarrecht
Die Abteilung Agrarrecht ist eine Organisationseinheit der Gruppe Agrar und als Agrarbehörde zuständig für folgende rechtliche Angelegenheiten:
- der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und der Agrargemeinschaften, insbesondere Regulierungs- und Teilungsverfahren, Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, Teilwaldrechte; Aufsicht über die Agrargemeinschaften einschließlich der Überwachung der Haushaltsführung;
- der Güter und Seilwege,
- der Wald-, Weide- und Feldservituten;
- des Almschutzes;
- der Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung und des landwirtschaftlichen Siedlungswesens;
- der Baulandumlegung und Grenzänderung in Gebieten, die in ein Verfahren zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Tiroler Flurverfassungsgesetz einbezogen sind;
- Geschäftsstelle der Landeskommission für private Elementarschäden;
- zentrales Rechnungswesen der Gruppe Agrar.
Leitung
HR Mag. Bernhard Walser
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3880
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Aktuelles
Am 23.05.2026 ist die Novelle betreffend die Änderung des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 (TFLG 1996) und des Wald- und Weideservitutengesetzes (WWSG) , LGBl. Nr. 41/2026, in Kraft getreten. Mit dieser Novelle wurde § 39 Abs. 2 zweiter Satz TFLG 1996, sohin die Bestimmung, dass die Agrarbehörde über das Vorliegen der Bewilligungsfreiheit bei der Teilung einer Stammsitzliegenschaft über Antrag des Rechterwerbers oder des Veräußerers eine Bestätigung auszustellen hat, aufgehoben. Die Agrarbehörde stellt folglich keine derartigen Bestätigungen mehr aus. Die erforderlichen Nachweise für die Bewilligungsfreiheit gem. § 39 Abs. 1 TFLG 1996 können den Grundbuchsgerichten gegenüber auf andere Weise, etwa durch die Vorlage einer Bestätigung der Gemeinde, erbracht werden.