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Die Abteilung Agrarrecht hat als Agrarbehörde folgende Angelegenheiten zu besorgen:
- Rechtliche Angelegenheiten der agrargemeinschaftlichen Grundstücke und der Agrargemeinschaften, insbesondere Regulierungs- und Teilungsverfahren, Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, Teilwaldrechte
- Aufsicht über die Agrargemeinschaften einschließlich der Überwachung der Haushaltsführung
- Rechtliche Angelegenheiten der Güter- und Seilwege, der Wald-, Weide- und Feldservituten
- Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes
- Rechtliche Angelegenheiten der Grundzusammenlegung, der Flurbereinigung und des landwirtschaftlichen Siedlungswesens
- Rechtliche Angelegenheiten der Baulandumlegung und Grenzänderung in Gebieten, die in ein Verfahren zur Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz einbezogen sind
Aktuell:
- Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz, LGBl. Nr. 86/2017, kundgemacht am 31.08.2017.
- Bewirtschaftungsbeitragsverordnung 2020, LGBl. Nr. 82/2020, kundgemacht am 24.07.2020.
- Zusammenfassung der wesentlichsten Aufgaben des Substanzverwalters
- Zusammenfassung der wesentlichsten Aufgaben des ersten Rechnungsprüfers
- Gemeindeamt als Abgabestelle bei Zustellungen an Gemeindegutsagrargemeinschaften