Kirchenaustritt melden
Allgemeine Informationen
Aus einer gesetzlich anerkannten Kirche bzw. Religionsgesellschaft können Sie durch eine Erklärung bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (aufgrund Ihres Hauptwohnsitzes) austreten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz muss in einem Tiroler Bezirk sein
- Austritt ab dem 14. Lebensjahr möglich
- Austritt aus gesetzlich anerkannter Kirche bzw. Religionsgesellschaft
Fristen
Für die Verwendung des Online-Formulars gelten keine Fristen.
- Bei Nachforderung von Dokumenten: 4 Wochen
- Nur bei kostenpflichtiger Austrittsbestätigung - Zahlungsforderung: 2 Wochen
Zuständige Stelle
Ansuchen sind an die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft zu richten.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Ausweis
- Taufschein, Taufurkunde, Beitragsvorschreibung oder sonstiger Nachweis
Kosten
Für die Verwendung des Online-Formulars entstehen keine Kosten.
Wird eine Bestätigung über den Kirchenaustritt gewünscht, so ist für die Bestätigung eine Gebühr von € 23,10 fällig.
Zum Formular
Kirchenaustritt melden (ID Austria erforderlich)