Leistung nach § 14a TMSG beantragen
Allgemeine Informationen
Mit der Gewährung einer Hilfe nach dieser Richtlinie soll bei Hilfesuchenden eine Milderung oder Überwindung eines entstandenen Notstandes herbeigeführt und eine Stabilisierung der Verhältnisse erreicht werden.
Voraussetzungen
- Einkommensobergrenzen laut Richtlinie
Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 3692 oder 3693
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- AntragstellerIn - Amtlicher Lichtbildausweis/Reisepass/Personalausweis
- ggf. Nachweis der Erwachsenenvertretung
- Nachweise für Ausgaben (Miete, Unterhalt, Strom, Heizkosten, Strom- oder Gasheizung)
- Nachweis der Notlage bzw. offene Rechnung(en)
- Aktuelle monatliche Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen oder Alimente
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.