Privatzimmervermietungsförderung
Allgemeine Informationen
Unterstützt wird die gänzliche Neuerrichtung und -einrichtung von Sanitärräumen, der Umbau von Gästezimmern zu Ferienwohnungen, die Neuausstattung von bestehenden Gästezimmern und Ferienwohnungen, die barrierefreie Nutzung der Unterkünfte, Frühstücks- und Aufenthaltsräume, Wellness- und Freizeitbereiche oder Investitionen in spezielle touristisch nutzbare Räumlichkeiten Die Förderung wird in Form einer Einmalprämie bzw. eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses gewährt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Vermieter*innen einer privaten Gästezimmervermietung mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz LGBl. Nr. 29/1959 oder
- Vermieter*innen von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit insgesamt nicht mehr als zehn Betten
Eine Kombination von beiden Vermietungsarten ist nur bis maximal zehn Gästebetten möglich. Sowohl die Gästezimmer als auch die Ferienwohnungen müssen am Hauptwohnsitz des Vermieters bzw. der Vermieterin bestehen.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Gemeindeamtes über den Umfang der Vermietung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.