Tiroler Innovationsförderung - Forschung Entwicklung Innovation
Allgemeine Informationen
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung marktnaher neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur wesentlichen Verbesserung bestehender, bereits am Markt erfolgreich eingeführter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.
Die Förderung im Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. 40.000 Euro. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit 100.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.