Antrag für die Tiroler NachwuchsforscherInnenförderung
Allgemeine Information
Gut qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs ist eine Voraussetzung, um Forschungskompetenz und Innovationsfähigkeit am Forschungsstandort Tirol nachhaltig zu sichern. Von der Qualität und dem Entwicklungspotenzial der jungen Wissenschaftler*innen lebt die Innovationskraft der Hochschulen und Forschungseinrichtungen und deshalb unterstützt das Land Tirol gezielt Nachwuchswissenschaftler*innen. Junge Forscher*innen sollen am Forschungsstandort Tirol ausgezeichnete Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden.
Das Ziel der Tiroler Nachwuchsforscher*innenförderung liegt vor allem darin, die Forschungsqualität und Leistungsfähigkeit der Tiroler Hochschulen durch die Unterstützung von qualifiziertem wissenschaftlichem Nachwuchs zu fördern und dadurch auszubauen. Die Förderung angehender Wissenschaftler*innen zählt deshalb für das Land Tirol zu einer wichtigen Aufgabe.
Fristen
Eine Antragstellung kann jährlich von 1. Februar bis 15. März erfolgen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung in der wissenschaftlich üblichen Sprache (max. 15 Seiten)
- Businessplan (Aufschlüsselung der Projektkosten)
- Bescheinigung über Finanzierung der Kosten - falls das Projekt auch von einer anderen Fördereinrichtung gefördert wird.
- Angebote für Gerätekosten
- Einverständniserklärung zur Durchführung des Projektes
- Lebenslauf in der wissenschaftlich üblichen Sprache inkl. ggf. Publikationsliste
- Kurzfassung des Projektes in deutscher und englischer Sprache (max. jeweils 250 Wörter)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
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