Betreuungs- und Bildungsplatz einmelden
Hier können Sie ab 1. Dezember 2025 Ihren Bedarf an einem Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz einmelden.
WICHTIG
Bitte melden Sie den Bedarf nur dann ein, wenn Ihr Kind erstmalig einen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz in Anspruch nehmen möchten bzw. in eine andere Einrichtung wechselt. Wenn ein Kind bereits eine Einrichtung besucht oder bei einer (privaten) Einrichtung aufgenommen wurde, werden die Daten automatisch übertragen und es bedarf keiner zusätzlichen Anmeldung über FRIDA.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Fragen und Antworten.