Fragen und Antworten
Hinweis: Diese Seite wird laufend ergänzt. Hier finden Sie mit Start der Anmeldefrist am 1. Dezember 2025 auch zahlreiche konkrete Fragen und Antworten zur Plattform.
Fragen zur Plattform FRIDA
Warum gibt es FRIDA?
Mit FRIDA wird eine tirolweit einheitliche Anmeldung für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte geschaffen. Überdies kann bequem von zu Hause aus, digital und unkompliziert eine Anmeldung vorgenommen werden. Der Zeitpunkt der Einmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 hat keinen Einfluss auf eine mögliche Reihung Ihres Kindes!
Wen kann ich bei FRIDA einmelden?
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können jedes Kind, welches im kommenden Kinderbetreuungsjahr 2026/2027 einen Platz in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten und einem Hort benötigt, einmelden. Dies umfasst alle Kinder von null bis 15 Jahren.
Für welchen Zeitraum gilt die Bedarfsmeldung?
Eine Anmeldung wird jeweils für das kommende Kinderbetreuungsjahr durchgeführt – aktuell das Betreuungsjahr 2026/2027. Die Anmeldung ist für Kinder, die erstmalig eine Einrichtung besuchen oder einen Wechsel (beispielsweise von einer Kinderkrippe in einen Kindergarten) vornehmen. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Anmeldung auch über dieses Jahr hinaus aufrecht.
Ist die Bedarfsanmeldung über FRIDA verpflichtend?
Die Anmeldung soll jedenfalls bestmöglich digital über FRIDA erfolgen. Alle Anmeldungen werden in einer gemeinsame Datenbank gesammelt. In Ausnahmefällen ist auch eine analoge Anmeldung bei den Gemeinden oder privaten Erhaltern möglich.
Was passiert, wenn ich den Bedarf nicht über FRIDA einmelde?
- Wenn eine Anmeldung bei der Gemeinde oder bei einem privaten Erhalter erfolgt ist, wird die Anmeldung wie jede andere auch in die Anmeldeplattform FRIDA übernommen. Das erhöht allerdings den Verwaltungsaufwand, der verringert werden soll, sodass mehr Zeit für Gespräche und den persönlichen Kontakt bleibt.
- Wenn das Kind bereits eine Einrichtung besucht und diese auch weiterhin besucht, wird die letztjährige Anmeldung automatisch weiterverwendet. (ACHTUNG: Ein Wechsel beispielsweise von Kinderkrippe zu Kindergarten und Kindergarten zu Hort stellt auch beim gleichen Erhalter einen Einrichtungswechsel dar und erfordert eine neue Anmeldung)
- Wenn weder eine Anmeldung über FRIDA, die Gemeinde oder den Erhalter vorgenommen wurde, noch das Kind bereits einen Platz in der Einrichtung hat, ist keine Aufnahme möglich.
Wie weiß ich, dass meine Einmeldung auch wirklich abgeschickt und angekommen ist?
In der Anmeldeplattform FRIDA ist zu jeder Anmeldung ein Status einsehbar. Nachdem die Anmeldung abgeschickt wurde, wechselt dieser zu „Eingebracht“ und der Antrag wird automatisch der zuständigen Stelle zugeteilt. Darüber hinaus erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail.
Welche Fristen sind zu beachten – was passiert wann?
Anmeldefrist (1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026)
In dieser Zeit sind Anmeldungen für das jeweils kommende Kinderbetreuungsjahr vorzunehmen. Eine Anmeldung außerhalb der Frist ist zwar möglich, ein Recht auf Vermittlung besteht jedoch in diesem Fall nicht.
Reihung durch private Erhalter (1. Februar 2026 bis 1. März 2026)
In dieser Zeit werden direkte Anmeldungen bei privaten und betrieblichen Einrichtungen bearbeitet.
Reihung durch öffentliche Erhalter (1. März 2026 bis 1. April 2026)
In dieser Zeit werden die Anmeldungen bei öffentlichen Erhaltern (Gemeinden) bearbeitet. Spätestens gegen Ende dieser Frist wird eine Zuteilung vorgenommen.
Wann bekommt man Bescheid, welcher Platz dem Kind zugewiesen wurde?
Dies kann von Erhalter zu Erhalter variieren. Jedenfalls ist aber eine Abwicklung aller fristgerechten Anmeldungen bis 1. April 2026 vorgesehen.
Kann man die Anmeldung mehrmals wiederholen bzw. für ein Kind machen?
Es ist nur eine Anmeldung pro Kind möglich. Mehrfachanmeldungen werden automatisch registriert und nicht berücksichtigt.
Die Anmeldung kann bis zum Ende der Anmeldefrist über FRIDA bearbeitet werden – sofern das Formular nicht abgeschickt, sondern nur gespeichert wurde.
Fragen zum Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes
Was ist das Ziel des Rechts auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes?
Das Ziel ist es, dass jedem Kind in Tirol ab dem zweiten Geburtstag ein bedarfsgerechter und leistbarer Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht.
WICHTIG: FRIDA, die digitale Anmeldeplattform für Ihren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatz, ist für alle Kinder von null bis 15 Jahren! Ausschließlich das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes bezieht sich auf Kinder ab dem zweiten Geburtstag.
Für wen gilt dieses Recht?
Es gilt für jedes Kind, das im kommenden Kinderbetreuungsjahr zwei Jahre alt wird und sich innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist angemeldet hat.
Was ändert sich dadurch?
Das Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes setzt sich aus einer Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung des Bildungsstandorts Tirol zusammen (z.B. zusätzliche Förderungen für Erhalter und Gemeinden). Für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ändert sich insbesondere der Anmeldeprozess, der tirolweit vereinheitlicht wurde. Bisher wurde ein Formular in Papierform ausgefüllt und bei der Gemeinde oder den Einrichtungen abgegeben. Nun erfolgt die Anmeldung digital über FRIDA. Hinweis: Der Zeitpunkt der Einmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 hat keinen Einfluss auf eine mögliche Reihung Ihres Kindes!
Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
Für die Umsetzung sind die Gemeinden sowie private Erhalter zuständig. Hierbei werden sie vom Land mit einer Koordinierungsstelle sowie einer digitalen Plattform unterstützt.
Wann soll die Umsetzung abgeschlossen sein?
Das Recht auf Vermittlung gilt ab dem Kinderbetreuungsjahr 2026/27 (ab 1. September 2026). Eine Anmeldung über FRIDA wird von 1. Dezember 2025 bis 31. Jänner 2026 möglich sein.