Teilhabe am öffentlichen Leben
Gesetzliche Grundlagen
Barrierefreiheit bei Veranstaltungen1
- Die Gemeinde sichert und entwickelt die barrierefreie Infrastruktur der Gemeinde, vor allem auch im Bereich von öffentlichen Freizeit-, Sport- und Veranstaltungseinrichtungen
- Die Gemeinde informiert in barrierefreier Form über Veranstaltungen und Aktivitäten des öffentlichen Gemeindelebens
- Die Gemeinde als Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen kennt und setzt die Kriterien für inklusive Veranstaltungen bestmöglich um
- Die Gemeinde informiert und sensibilisiert Veranstalter und Vereine in der Gemeinde über die Kriterien für inklusive Veranstaltungen
- Die Gemeinde fördert eine „inklusive Willkommenskultur“ für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Gemeindeleben, wie im örtlichen Vereinsleben und bei öffentlichen Freizeitaktivitäten
- Die Gemeinde unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Gemeindeleben durch finanzielle Förderungen und sonstige Aufklärungsmaßnahmen für Vereine und Organisationen
- Die Gemeinde stellt (ehrenamtliche) Assistenz bei Bedarf zur Verfügung, um Gemeindebürger*innen mit Behinderungen die Teilnahme am öffentlichen Gemeindeleben zu erleichtern
Links
- https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gleichbehandlung-antidiskriminierung/barrierefreiheit/barrierefreiheit-bei-veranstaltungen/