Eine Einrichtung des Landes Tirol
zur Wahrung der Rechte und Interessen von HeimbewohnerInnen
kostenlos - vertraulich - anonym
Heimanwältin: Elvira Havei
Meraner Straße 5, 1.Stock (Lift), 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 508 7706 | Fax: +43 512 508 747715
Kostenlose Telefonnummer: 0800 800 504
heimanwaltschaft@tirol.gv.at
Bürozeiten
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr (bzw. nach Vereinbarung)
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post oder per E-mail an die Heimanwältin wenden. Die Inanspruchnahme der Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Aufgaben der Heimanwältin
- Entgegennahme und Bearbeitung von Vorbringen oder Beschwerden, besonders über Mängel oder Missstände im Bereich der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege in Wohn- und Pflegeheimen Aufklärung von Mängeln oder Missständen in Heimen und Hinwirken auf deren Beseitigung
- Beratung und Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von
Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen - Prüfung von Anregungen und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Stellung von
Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen - Hilfe bei Fragen zur Unterbringung, Versorgung, Betreuung, Pflege und Abrechnung von Heimkosten
- Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen mit Pflegedienst- und Heimleitungen, Bewohnerinnen, Angehörigen, Pflege- und Verwaltungspersonal in Situationen, die mitunter eskalieren könnten
- Regelmässige Abhaltung von Sprechtagen in den Wohn- und Pflegeheimen aller Bezirke
- Rechtliche und inhaltliche Prüfung von Heimverträgen
- Heimeinschau laut Tiroler Heimgesetz § 14 Aufsichtspflicht der Tiroler Landesregierung, Gruppe Gesellschaft, Gesundheit und Soziales
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Schulungen, Vorträgen und Medienschaltungen
Für wen?
- Bewohner und Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeheimen
- deren Angehörige
- deren Vertreter (z.B. ErwachsenenvertreterInnen)
- deren Vertrauenspersonen
Die Tiroler Heimanwaltschaft besteht als Sondereinrichtung des Landes Tirol. Es besteht Weisungsgebundenheit gegenüber dem zuständigen Regierungsmitglied für Gesundheit, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Wissenschaft und Forschung und Weisungsfreiheit gegenüber Fachabteilungen und anderen Dienststellen
Sowohl positive Rückmeldungen als auch Anregungen für Verbesserungen in Wohn- und Pflegeheimen werden entgegengenommen und weitergeleitet.
Ein persönliches Gespräch kann gerne telefonisch vereinbart werden.
Tiroler Heimgesetz 2005
Seit 1. Juli 2005 ist das Tiroler Heimgesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat zum Ziel:
- den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen, sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen
- die Wahrung der Menschenwürde
- die Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen
- die Sicherung der Pflegequalität
- die Sicherung eines bedarfsgerechten Netzes an stationären Dienstleistungen das hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht
Im § 8 des Tiroler Heimgesetzes 2005 wurde die Einrichtung einer Heimanwaltschaft geschaffen, um die Rechte und Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen der Tiroler Wohn- und Pflegeheime zu wahren und zu sichern. Tirol hat damit die erste im Gesetz verankerte Heimanwaltschaft Österreichs geschaffen, die nur für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen zuständig ist.
Folder
- Dateityp: pdf Download (244 KB) Land Tirol
Tätigkeitsberichte
- Dateityp: pdf Download (958 KB) Bericht 2013-2014
- Dateityp: pdf Download (2 MB) Bericht 2011-2012
- Dateityp: pdf Download (811 KB) Bericht 2007-2009
- Dateityp: pdf Download (1 MB) Bericht 2005-2007
- Dateityp: pdf Download (2 MB) Bericht 2015_2016
- Dateityp: pdf Download (4 MB) Bericht 2017_2018