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Bezirke & Gemeinden

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    Herzlich willkommen! Wir informieren Sie über unsere umfangreichen Dienstleistungs- und Beratungsangebote.

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    Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Informationsangebote.

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    Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unsere Aufgaben und unseren Bezirk. Sie können sich über unsere Dienstleistungen gerne auch persönlich informieren.

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    Wir dürfen Sie über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot informieren und stehen Ihnen als modernes Verwaltungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.

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    Als serviceorientierter Dienstleitungsbetrieb stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

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    Die Bezirkshauptmannschaft Lienz steht als service- und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen der Bevölkerung zur Verfügung.

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    Die Bezirkshauptmannschaft Reutte versteht sich als service- und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen, welches zur Beratung und Unterstützung jederzeit zur Verfügung steht.

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  • Stadtmagistrat Innsbruck

    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent und wirtschaftlich für Sie arbeitet.

  • Abteilung Gemeinden

    Hier finden Sie Infos der Abt. Gemeinden zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gemeinde-Angelegenheiten aber auch zu Gemeinderats-Wahlen.

    • Abteilung Gemeinden

    • Merkblatt Gemeinden
  • Gemeinden Tirols

    Kontaktdaten, Links und Informationen zu den 277 Tiroler Gemeinden

  • Pressemeldungen

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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

  • Übersicht

  • Meldungen

  • Willkommen

    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

    Tirols Parlament, sein Präsidium, die Abgeordneten, Klubs und der Obleuterat sowie die Transparenzlisten

    • Der Tiroler Landtag

    • Das Parlament Tirols
    • Das Präsidium
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    • Der transparente Landtag
  • Sitzungen

    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

    • Sitzungen

    • Landtagssitzungen
    • Ausschusssitzungen
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    Via Stream können die Landtagssitzungen live mitverfolgt und anschließend über das Archiv abgerufen werden.

    • Tiroler Landtag live

    • Archiv
  • Petitionen

    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

  • Parlamentarische Materialien

    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

  • Landesrechnungshof

    Dieses weisungsfreie Organ des Tiroler Landtages überprüft die Verwendung öffentlicher Mittel auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Tiroler Landesrechnungshof

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  • Landesvolksanwältin

    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

    • Landesvolksanwältin

    • Aktuelles
    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
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    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

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  • EU-Jugendprogramme
  • Erasmus+ Jugend

Erasmus+ Jugend

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2021–2027. Der Bereich Erasmus+ Jugend fördert die außerschulische Jugendarbeit und ermöglicht 

  • jungen Menschen (13-30 Jahre) persönliche Begegnungen und einen interkulturellen Austausch,
  • haupt- und ehrenamtlich tätigen JugendarbeiterInnen internationale Weiterbildung und Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten,
  • Organisationen internationale Partnerschaften und Kooperationen zu schließen. Dadurch werden Internationalisierung, Qualitätssteigerung, Innovationen und Wissenstransfer im europäischen Jugendbereich gefördert. 

Das Programm setzt Maßnahmen und Finanzierungen gezielt ein, um insbesondere jungen Menschen mit geringeren Chancen, z.B. aufgrund von sozialen, wirtschaftlichen, geografischen, gesundheitlichen oder anderen Hürden, eine Teilnahme zu ermöglichen. 

Erasmus+ setzt folgende bereichsübergreifende Prioritäten: 

  • Inklusion und Vielfalt
  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Digitaler Wandel
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement

Förderungen in Erasmus+ Jugend gibt es für folgende Maßnahmen: 

  • Mobilitätsprojekte (Key Action 1): Mobilitätsprojekte im Jugendbereich ermöglichen non-formale und informelle Lernmöglichkeiten für junge Menschen und JugendarbeiterInnen. Im Vordergrund steht dabei der internationale Austausch von Einzelpersonen und Gruppen. Gefördert werden die Formate Jugendbegegnung, Fachkräftemobilität, Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung und DiscoverEU Inklusion.
  • Kooperationen (Key Action 2): Kooperationen im Jugendbereich unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken im Jugendbereich ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene. Gefördert werden die Formate Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften. 

Die Finanzierung erfolgt aus einer Mischung von Pauschalen und Zuschuss zu realen Kosten. Diese sind je nach Förderschiene vorgegeben und in der Regel von der Anzahl der TeilnehmerInnen und der Dauer der Aktivitäten im Projekt abhängig. Für Erasmus+ geförderte Projekte sind auch Ko-Finanzierungen und Sponsoring möglich, wobei deren Höhe weder bei Antragstellung noch bei der Abrechnung nachgewiesen werden müssen. 

Jugendbegegnung (Key Action 1)

  • Bei einer Jugendbegegnung treffen sich zwei oder mehr Jugendgruppen aus verschiedenen Ländern für fünf bis 21 Tage und tauschen sich zu einem Thema aus, das sie bewegt. Das Thema muss gesellschaftlich relevant sein und eine europäische Perspektive aufweisen.
  • Im Mittelpunkt stehen das gegenseitige Kennenlernen und der interkulturelle Austausch mithilfe non-formaler Methoden: Gruppenübungen, Rollenspiele, Debatten, Outdoor-Aktivitäten, Workshops oder öffentliche Aktionen.
  • Zielgruppe: junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahre. Es können min. 16 und max. 60 junge Menschen teilnehmen. Sie werden von GruppenleiterInnen begleitet. Wichtig ist, dass die TeilnehmerInnen sich in alle Phasen des Projektes aktiv einbringen und das Projekt mitgestalten können.
  • Projektbeispiele aus Österreich finden sich in der Projektsammlung.
  • Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.

Fachkräftemobilität (Key Action 1)

  • Eine Fachkräftemobilität fördert den Austausch und Kontakt zwischen in der Jugendarbeit haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen. Dabei sollen Wissen und Kompetenzen aufgebaut werden und eine Vernetzung der JugendarbeiterInnen und ihrer Einrichtungen gefördert werden. Auch soll die Qualität der Jugendarbeit nachhaltig gestärkt werden.
  • Aktivitäten können zwischen zwei und 60 Tage dauern und können transnationale Seminare, Trainings, Study Visits, Vernetzungstreffen usw. umfassen.
  • Für TeilnehmerInnen gibt es keine Altersbeschränkung. Es können max. 50 TeilnehmerInnen aus mind. zwei verschiedenen Ländern teilnehmen.
  • Projektbeispiele aus Österreich finden sich in der Projektsammlung.
  • Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.

Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung (Key Action 1)

  • Gefördert werden Projektideen, welche die Teilhabe von jungen Menschen am demokratischen und gesellschaftlichen Leben fördern. Es soll das Interesse junger Menschen an europäischen Themen geweckt und ein Austausch zwischen ihnen und EntscheidungsträgerInnen ermöglicht werden.
  • Mögliche Aktivitäten sind Workshops, Seminare, Events, Befragungen junger Menschen, Kampagnen zur Bewusstseinsbildung, Simulationen demokratischer Prozesse, und vieles mehr.
  • Projekte können auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene umgesetzt werden.
  • Zielgruppe: junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahre und EntscheidungsträgerInnen ohne Altersbeschränkung. Die jungen Menschen müssen sich in alle Phasen des Projektes aktiv einbringen und das Projekt mitgestalten können.
  • Nicht gefördert werden statutarische Treffen von Organisationen oder Netzwerken, parteipolitische Veranstaltungen und physische Infrastruktur.
  • Projektbeispiele aus Österreich finden sich in der Projektsammlung.
  • Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.

DiscoverEU Inklusion (Key Action 1)

  • Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, die aufgrund von sozialen, wirtschaftlichen, geografischen, gesundheitlichen oder anderen Hürden nicht (oder nur mit erheblichem Aufwand) verreisen können, erhalten mit DiscoverEU Inklusion die Chance, in einer Gruppe von max. fünf Personen Europa mit dem Zug zu entdecken.
  • Die Reise darf bis zu einem Monat dauern, wovon max. sieben Reisetage vorgesehen sind. Neben Reisetickets werden auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Begleitung und persönliche Assistenz gefördert. So können ab sofort alle jungen Menschen von DiscoverEU profitieren.
  • Das Projekt wird von einer Organisation oder informellen Gruppe junger Menschen umgesetzt, die bei der Planung, Organisation und Durchführung der Reise die jungen TeilnehmerInnen begleiten.
  • Projektbeispiele aus Österreich finden sich in der Projektsammlung.
  • Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.

Kooperationspartnerschaften (Key Action 2)

  • Kooperationspartnerschaften sind langfristige Projekte (ein bis drei Jahre), die mind. drei Organisationen aus drei verschiedenen Ländern zusammenbringen. Im Mittelpunkt dieser Projekte stehen die Steigerung der Qualität der Jugendarbeit, der Auf- und Ausbau von Kapazitäten, die bereichsübergreifende Zusammenarbeit und die Entwicklung neuer Methoden, Ideen oder Praktiken.
  • Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.
  • Zusätzlich zu den vier bereichsübergreifenden Prioritäten werden für Partnerschaften (Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften) bereichsspezifische Prioritäten vorgegeben. Die aktuellen bereichsspezifischen Prioritäten für den Jugendbereich können im aktuellen Erasmus+ Programmleitfaden nachgeschlagen werden.
  • Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichung. Dabei können sie diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen. Unabhängig von der Themenwahl, sollen sich die bereichsübergreifenden Erasmus+ Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln. Jedes Projekt muss mindestens eine der vier allgemeinen oder eine spezifische Priorität des Jugendbereichs ansprechen.
  • Projektbeispiele aus Österreich finden sich in der Projektsammlung.
  • Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.

Kleinere Partnerschaften (Key Action 2)

  • Kleinere Partnerschaften sind Kooperationen von mindestens zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen Programmländern.
  • Kleinere Partnerschaften im Jugendbereich sollen kleineren Organisationen und schwer zu erreichenden Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus+ erleichtern. Im Vergleich zu Kooperationspartnerschaften ist der Verwaltungsaufwand geringer, die Projektdauer kürzer (ein bis zwei Jahre) und die Förderbeträge niedriger.
  • Mit der niedrigen Eintrittsschwelle richten sich Kleinere Partnerschaften an wenig erfahrene Einrichtungen und Programm-Neueinsteiger mit eingeschränkten Kapazitäten für Organisatorisches.
  • Die Aktion unterstützt auch flexible Formate, bei der Aktivitäten mit transnationalem und nationalem Charakter kombiniert werden, stets jedoch mit einer europäischen Dimension.
  • Projektbeispiele aus Österreich finden sich in der Projektsammlung.
  • Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.

Ein Projekt umsetzen

Projekte werden je nach Förderung von mind. zwei bzw. mind. drei Organisationen durchgeführt. Es gibt für Organisationen und Vereine mit Bezug zur Jugendarbeit zwei Möglichkeiten, an Erasmus+ teilzunehmen: 

  • Variante 1: als antragstellende Organisation.Die antragstellende Organisation übernimmt die Rolle des Koordinators und beantragt im Namen der Partnerschaft bei der Nationalagentur in ihrem Land die Finanzhilfe für das gesamte Projekt. Eine antragstellende Organisation hat zwei Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen:
    • Standardprojekte (für Key Action 1 und 2): bieten antragstellenden Organisationen die Möglichkeit, eine oder mehrere der oben angeführten Fördermöglichkeiten zu beantragen. Standardprojekte sind die beste Option für Organisationen, die eine erste Erfahrung mit Erasmus+ machen, oder für Organisationen, die ein einmaliges Projekt und/oder eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten organisieren möchten.
    • Akkreditierung (nur Key Action 1): Eine Erasmus+ Akkreditierung ermöglicht Organisationen die langfristige und vereinfachte Teilnahme am Programm. Sie wird einmal beantragt und gilt für die gesamte Laufzeit bis 2027. Damit schafft sie Planungssicherheit und eine langfristige Perspektive und richtet sich an Organisationen, die regelmäßig Mobilitätsaktivitäten organisieren möchten. Voraussetzung für die Akkreditierung ist eine zweijährige Erfahrung in der Jugendarbeit. Akkreditierte Organisationen können jährlich um Fördermittel für ihre Mobilitätsaktivitäten (Jugendbegegnung, Fachkräftemobilität) ansuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.
  • Variante 2: Organisationen können sich am Programm beteiligen, ohne einen Antrag einzureichen, indem sie an einem Projekt als Partner teilnehmen.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine
  • Europäische Jugend NGOs
  • Soziale Unternehmen (z.B. gemeinnützige GmbH)
  • öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene (z.B. Magistrat, Schule, etc.)
  • Informelle Gruppen junger Menschen (mind. vier Personen, 13-30 Jahre) (nur Key Action 1)
  • Vereinigungen von Regionen
  • Europäische Zusammenschlüsse territorialer Zusammenarbeit (z.B. Donauraum)
  • Unternehmen in gesellschaftlicher Verantwortung (Corporate Social Responsibility)

Sowohl die antragstellende Organisation als auch die Partnerorganisationen (inkl. informelle Gruppen junger Menschen) benötigen für die Antragstellung eine gültige OID. Dabei handelt es sich um eine einmalige Registrierung auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung gibt es auf der Homepage der Nationalagentur. 

Antragstellung und Fristen

  • Wer einen Förderantrag in Erasmus+ einreichen will, findet alle wichtigen Infos rund um Förderkriterien und Finanzierungsrichtlinien im aktuellen Programmhandbuch.
  • Anträge werden online über die Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform entweder auf Deutsch oder Englisch fristgerecht eingereicht.
  • Die eingereichten Anträge werden von der Nationalagentur bearbeitet und bewertet. In Österreich ist die Nationalagentur beim OeAD angesiedelt.
  • Ca. acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Frist werden die Förderzusagenveröffentlicht. 

Weitere Informationen

  • Als Regionalstelle Tirol für Erasmus+ Jugend und das Europäische Solidaritätskorps (ESK) informiert das InfoEck der Generationen im monatlichen Newsletter über wichtige Neuigkeiten im Rahmen der EU-Jugendprogramme, freie Projektplätze und interessante Weiterbildungen, Events und Aktionen. Zudem werden kostenlose Informationsveranstaltungen angeboten.
  • Auf der Erasmus+ Projektplattform findet sich zu jedem Erasmus+ geförderten Projekt eine Beschreibung der Inhalte sowie der beteiligten Partnerorganisationen.
  • Die Teilnahme an internationalen Trainings im Rahmen von Erasmus+ ermöglicht es, die Fördermöglichkeiten besser kennenzulernen, sich im Jugendbereich weiterzubilden oder ProjektpartnerInnen zu finden. Alle Kosten für die Trainings werden, bis auf einen Selbstkostenbeitrag für die Reisekosten, von Erasmus+ übernommen. Weiterführende Informationen und aktuelle Angebote finden sich im OeAD-Trainingskalender.
  • SALTO-YOUTH: bietet praktische Ressourcen und Tools für Projekte im Rahmen der EU-Jugendprogramme, wie z.B. eine Online-Plattform zur Partnersuche oder eine Methodensammlung für non-formales Lernen.

Ansprechpersonen

Mag.a Marion Grumer, MSc

AdresseBozner Platz 5, 6020 Innsbruck

Telefon+43 512 508 7862

E-Mailgesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Florian Gruber

AdresseBozner Platz 5, 6020 Innsbruck

Telefon+43 512 508 7868

E-Mailgesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

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