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Bezirke & Gemeinden

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    Herzlich willkommen! Wir informieren Sie über unsere umfangreichen Dienstleistungs- und Beratungsangebote.

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    Hier finden Sie unsere Dienstleistungen und Informationsangebote.

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    Wir bieten Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unsere Aufgaben und unseren Bezirk. Sie können sich über unsere Dienstleistungen gerne auch persönlich informieren.

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    Wir dürfen Sie über unser Dienstleistungs- und Beratungsangebot informieren und stehen Ihnen als modernes Verwaltungs-Kompetenzzentrum gerne zur Verfügung.

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    Die Verwaltung der Landeshauptstadt Innsbruck ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb, der kompetent und wirtschaftlich für Sie arbeitet.

  • Abteilung Gemeinden

    Hier finden Sie Infos der Abt. Gemeinden zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Gemeinde-Angelegenheiten aber auch zu Gemeinderats-Wahlen.

    • Abteilung Gemeinden

    • Merkblatt Gemeinden
  • Gemeinden Tirols

    Kontaktdaten, Links und Informationen zu den 277 Tiroler Gemeinden

  • Pressemeldungen

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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

  • Übersicht

  • Meldungen

  • Willkommen

    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

    Tirols Parlament, sein Präsidium, die Abgeordneten, Klubs und der Obleuterat sowie die Transparenzlisten

    • Der Tiroler Landtag

    • Das Parlament Tirols
    • Das Präsidium
    • Die Abgeordneten
    • Landtagsklubs und Obleuterat
    • Der transparente Landtag
  • Sitzungen

    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

    • Sitzungen

    • Landtagssitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Terminplan
  • Live

    Via Stream können die Landtagssitzungen live mitverfolgt und anschließend über das Archiv abgerufen werden.

    • Tiroler Landtag live

    • Archiv
  • Petitionen

    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

  • Parlamentarische Materialien

    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

  • Landesrechnungshof

    Dieses weisungsfreie Organ des Tiroler Landtages überprüft die Verwendung öffentlicher Mittel auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

    • Tiroler Landesrechnungshof

    • Grundlagen, Aufgaben
    • Gebarungskontrolle
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  • Landesvolksanwältin

    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

    • Landesvolksanwältin

    • Aktuelles
    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
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    • Wer hilft wie
  • Wissenswertes & Service

    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

    • Wissenswertes & Service

    • Rechtliches
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  • EU-Jugendprogramme
  • Europäischer Solidaritätskorps…

Europäischer Solidaritätskorps (ESK)

Das Europäische Solidaritätskorps (kurz ESK) ist ein Förderprogramm der EU für den Zeitraum 2021-2027. Es steht für den Einsatz junger Menschen (18-30 Jahre) für die Gemeinschaft und damit für gelebte Solidarität in Europa und darüber hinaus. Dadurch sollen junge Menschen die Möglichkeit haben, ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten zu erweitern und Erfahrungen zu sammeln. Das geht z.B. in Freiwilligendiensten oder mit der Umsetzung eigener Projektideen. 

Das Programm setzt Maßnahmen und Finanzierungen gezielt ein, um insbesondere jungen Menschen mit geringeren Chancen, z.B. aufgrund von sozialen, wirtschaftlichen, geografischen, gesundheitlichen oder anderen Hürden, eine Teilnahme zu ermöglichen. 

Das Europäische Solidaritätskorps setzt folgende Prioritäten: 

  • Inklusion und Vielfalt
  • Ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Digitaler Wandel
  • Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
  • Förderung einer gesunden Lebensweise und der psychischen Gesundheit
  • Innovationen

Förderungen im Europäischen Solidaritätskorps gibt es für folgende Maßnahmen: 

  • Freiwilligendienst: Der Freiwilligendienst ermöglicht den Einsatz junger Menschen entweder allein oder in einem Team in einer gemeinnützigen Organisation oder Initiative. Organisationen in Tirol können junge Menschen aus dem europäischen Ausland aufnehmen. Junge Menschen aus Tirol können sich im Ausland engagieren. Es werden keine Sprachkenntnisse oder sonstige Qualifikationen vorausgesetzt.
  • Solidaritätsprojekte: Solidaritätsprojekte sind jugendgeleitete Projekte auf lokaler Ebene. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft vor Ort und werden von einer Kerngruppe von mind. fünf Personen umgesetzt. Das Projekt kann zwischen zwei und zwölf Monate dauern und wird mit einer monatlichen Pauschale finanziell unterstützt. 

Freiwilligendienst

  • Zielgruppe: junge Menschen (18-30 Jahre) und Organisationen die in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Flüchtlingsarbeit, und vieles mehr tätig sind.
  • Organisationen können junge Menschen aus dem europäischen Ausland bei sich aufnehmen und ihnen durch die Mitarbeit in der Organisation das Sammeln wertvoller Erfahrungen ermöglichen. Die jungen Menschen bringen sich mit ihren Erfahrungen und Sichtweisen in die Organisation ein. Dadurch kann ein lebendiger Austausch und gemeinsames Lernen ermöglicht werden.
  • Es wird zwischen individuellen Freiwilligenprojekten und Freiwilligenteams unterschieden. Individuelle Freiwilligenprojekte dauern zwischen zwei und max. zwölf Monate (in Ausnahmefällen zwei Wochen bis zwei Monate). Die wöchentliche Einsatzzeit beträgt 30-38 Stunden. 

Freiwilligenteams sind Kurzzeitprojekte für ein Team von mind. fünf Personen aus mind. zwei verschiedenen Ländern. Die Einsatzdauer beträgt zwischen zwei Wochen und zwei Monate. 

  • Die jungen Menschen müssen keine Vorkenntnisse mitbringen.
  • Informationen zum Freiwilligendienst für junge Menschen gibt es auf der Seite Möglichkeiten für Einzelpersonen

Ein Freiwilligenprojekt umsetzen

In der Umsetzung eines Freiwilligenprojektes sind mind. zwei Organisationen beteiligt. Sie müssen die drei Rollen Lead Organisation, Aufnahmeorganisation und Sendeorganisation übernehmen. 

  • In der Aufnahmeorganisation sind die Freiwilligen tätig und bekommen klare Aufgaben und Begleitung.
  • Die Sendeorganisation ist im Heimatland der Freiwilligen ansässig und unterstützt die jungen Menschen primär in der Vorbereitung und Rückkehr, steht aber auch während des Einsatzes für Fragen und Anliegen mit den Freiwilligen und den anderen Organisationen in Kontakt.
  • Die Lead Organisation stellt den Förderantrag bei der Nationalagentur und ist für den Großteil der administrativen Belange zuständig. Eine Lead Organisation kann auch die Rolle der Sende- oder Aufnahmeorganisation übernehmen.
  • Jede Organisation muss ein gültiges Qualitätssiegel (Quality Label) vorweisen können. Dieses Siegel bestätigt, dass die Organisationen die von der Europäischen Union vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllen und sich mit den Grundsätzen und Zielen des Programmes identifizieren können. Ein genehmigtes Qualitätssiegel gilt für die gesamte Programmlaufzeit (2021-2027). Nähere Informationen zu den Qualitätssiegeln gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.

Teilnahmeberechtigt sind: 

  • Jede lokal, regional, national oder international tätige gemeinnützige oder gewinnorientierte öffentliche oder private Einrichtung, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland niedergelassen ist, sowie internationale Organisationen.

Förderfähige Antragsteller sind Organisationen, die ein gültiges Qualitätssiegel für Lead Organisationen tragen. Dieses kann von folgenden Organisationen beantragt werden: 

  • Jede lokal, regional, national oder international tätige gemeinnützige oder gewinnorientierte öffentliche oder private Einrichtung, die seit mindestens einem Jahr in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland niedergelassen ist, sowie internationale Organisationen.
  • Aufnahmeorganisationen und Sendeorganisationen können sich für eine Zusammenarbeit mit einer Lead Organisation entscheiden. Dadurch erhalten sie selbst keinen direkten Zugang zu den Fördermitteln, werden dafür in projektrelevanten administrativen Belangen von der Lead Organisation unterstützt. 

Die Finanzierung erfolgt aus einer Mischung von Pauschalen und Zuschuss zu realen Kosten. Für Projekte gefördert durch das Europäische Solidaritätskorps sind auch Ko-Finanzierungen und Sponsoring möglich, wobei deren Höhe weder bei Antragstellung noch bei der Abrechnung nachgewiesen werden müssen.

Nähere Informationen zum Freiwilligendienst für Organisationen gibt es auf der Homepage der Nationalagentur.
 

Solidaritätsprojekte 

  • Solidaritätsprojekte ermöglichen es jungen Menschen ihre Projektideen für die lokale Gemeinschaft im Dorf oder in der Region in die Tat umzusetzen.
  • Die Gruppe kann das Thema selbst wählen (z.B. Umweltschutz, Flüchtlingsbetreuung, Nachbarschaftshilfe, Kunst- oder Kulturprojekte). Das Projekt muss den Menschen vor Ort zugutekommen und den Ort oder die Region bereichern.
  • Die Projektidee wird von einer Kerngruppe von mind. fünf jungen Menschen (18-30 Jahre) entwickelt und umgesetzt. Eine Organisation kann bei der Umsetzung unterstützen, die Initiative muss dennoch bei der Jugendgruppe liegen.
  • Weiterführende Informationen gibt es in dieser Schritt-für-Schritt Anleitung von JUGEND für Europa. 

Die finanzielle Förderung von Solidaritätsprojekten erfolgt über festgelegte Fördersummen. Einige davon werden automatisch als Pauschalen vergeben, andere können bei der Projekteinreichung zusätzlich beantragt werden. 

  • Für das Projektmanagement ist eine monatliche Pauschale vorgesehen. Sie kann für Vorbereitung, Umsetzung, Evaluierung, Verbreitung der Projektergebnisse und Follow-Up verwendet werden.
  • Zusätzlich dazu können Kosten für Coaching beantragt werden. Ein Coach kann die Gruppe während der Projektlaufzeit beraten und unterstützen.
  • Zudem können sogenannte „außergewöhnliche Kosten“ beantragt werden für die Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen oder besonderen Bedürfnissen.
  • Im Abschlussbericht berichtet die Projektgruppe über die Umsetzung ihres Projektes. 

Ein Solidaritätsprojekt umsetzen

Solidaritätsprojekte werden entweder von einer Gruppe junger Menschen oder einem Verein bzw. einer Organisation stellvertretend für die Gruppe junger Menschen beantragt. Sowohl die Gruppe als auch der Verein benötigen eine gültige OID. Um als Gruppe junger Menschen eine gültige OID zu beantragen sind folgende Schritte zu befolgen: 

  1. Die Gruppe legt sich mit einer passenden E-Mail-Adresse einen EU-Login an. Dieser EU-Login ist die Voraussetzung, um Zugang zu allen Portalen der Europäischen Kommission zu erhalten.
  2. Jedes Gruppenmitglied registriert sich einzeln im Europäischen Jugendportal. Dann erhält jeder Einzelne seine persönliche Teilnehmernummer (PRN).
  3. Ein Gruppenmitglied wird als "Legal Representative" ernannt. Diese Person vertritt offiziell die Gruppe und übernimmt Aufgaben wie z.B. das Einreichen des Antrages und das Unterschreiben aller Dokumente stellvertretend für die ganze Gruppe.
  4. Der "Legal Representative" muss sich im Registrierungssystem der EU-Kommission (Organisation Registration System) einmalig registrieren und erhält für das gesamte Team eine persönliche Identifikationsnummer (Organisation ID).
  5. Dieser Leitfaden unterstützt bei der weiteren Registrierung der Informellen Gruppe.
  6. Nach erfolgter Registrierung kann ein Antrag gestellt werden. 

Antragstellung und Fristen 

  • Wer einen Förderantrag im Europäischen Solidaritätskorps einreichen will, findet alle wichtigen Infos rund um Förderkriterien und Finanzierungsrichtlinien im aktuellen Programmhandbuch.
  • Anträge werden online über die Erasmus+ und ESK Plattform entweder auf Deutsch oder Englisch fristgerecht eingereicht. Die Ausfüllhilfe der österreichischen Nationalagentur kann euch bei der Antragstellung unterstützen.
  • Die eingereichten Anträge werden von der Nationalagentur bearbeitet und bewertet. In Österreich ist die Nationalagentur beim OeAD angesiedelt.
  • Ca. acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Frist werden die Förderzusagen veröffentlicht. 

Weitere Informationen

  • Als Regionalstelle Tirol für Erasmus+ Jugend und das Europäische Solidaritätskorps (ESK) informiert das InfoEck der Generationen im monatlichen Newsletter über wichtige Neuigkeiten im Rahmen der EU-Jugendprogramme, freie Projektplätze und interessante Weiterbildungen, Events und Aktionen. Zudem werden kostenlose Informationsveranstaltungen angeboten.
  • Die Teilnahme an internationalen Trainings im Rahmen von Erasmus+ Jugend und dem Europäischen Solidaritätskorps ermöglicht es, die Fördermöglichkeiten besser kennenzulernen, sich im Jugendbereich weiterzubilden oder ProjektpartnerInnen zu finden. Alle Kosten für die Trainings werden, bis auf einen Selbstkostenbeitrag für die Reisekosten, von den Förderprogrammen übernommen. Weiterführende Informationen und aktuelle Angebote finden sich im OeAD-Trainingskalender.
  • SALTO-YOUTH: bietet praktische Ressourcen und Tools für Projekte im Rahmen der EU-Jugendprogramme, wie z.B. eine Online-Plattform zur Partnersuche oder eine Methodensammlung für non-formales Lernen.
Mag.a Marion Grumer, MSc

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