Grundwehrdienst & Zivildienst
In Österreich gibt es für männliche Staatsbürger verschiedene Möglichkeiten, die Wehrpflicht zu leisten:
Die wichtigsten Infos haben wir für dich zusammengestellt.
Grundwehrdienst
Bei der Musterung, auch Stellung genannt, wird durch verschiedene Untersuchungen überprüft, ob jemand für den Grundwehrdienst geeignet ist. Danach erhält man eine Tauglichkeitsbescheinigung, die jemanden als tauglich, vorübergehend untauglich oder untauglich einstuft.
Hinweis:
Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht (= Musterung). Als Frau kannst du dich freiwillig für das Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesheeres.
Möglichkeiten zur Erfüllung der Wehrpflicht
Grundwehrdienst
Wenn man tauglich ist, erhält man einen Einberufungsbefehl für den 6-monatigen Dienst beim Bundesheer und hat Anspruch auf:
- € 605,60 pro Monat (Stand 2025)
- ärztliche Betreuung durch das Bundesheer
- Regelungen für Kranken-, Unfall, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
- ÖBB-Fahrtberechtigung vom Wohnort zur Kaserne oder Fahrtkostenersatz für andere öffentliche Verkehrsmittel zum Antritt des Grundwehrdienstes
- KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER (KTÖ BH) für die gesamte Dauer des Grundwehrdienstes
- Unterbringung und Verpflegung in der Kaserne
- Familien-/Partnerunterhalt
- Wohnkostenbeihilfe
- Befreiung vom Kirchenbeitrag für die Dauer des Grundwehrdienstes
Weitere Informationen:
Grundwehrdienst
Zivildienst
Anstatt des Grundwehrdienstes kannst du auch einen 9-monatigen Zivildienst absolvieren. Hierbei hat man Anspruch auf:
- monatliche Grundvergütung von € 605,60 (Stand 2025)
- Kranken- und Unfallversicherung
- Befreiung von der e-card-Gebühr und der Rezeptgebühr
- Unterkunft oder Wohnkostenbeihilfe
- Verpflegung oder Verpflegungsgeld
- KlimaTicket Ö Zivildienst für die Dauer des Zivildienstes
- Familien-/Partnerunterhalt
- Befreiung von ORF-Beitrag
- Befreiung vom Kirchenbeitrag für die Dauer des Zivildienstes
Widerruf der Zivildiensterklärung
Entscheidest du dich doch noch für den Wehrdienst beim Bundesheer, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides für den Zivildienst eine Widerrufserklärung einbringen.
Weitere Informationen:
Auslandsdienst
Du hast die Möglichkeit einen Auslandsdienst als Ersatz für den Zivildienst bzw. für den Grunddienst zu leisten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du deinen Dienst im Ausland machen kannst:
Gedenkdienst - Tätigkeit in einer Einrichtung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus (z.B. in Holocaustgedenkstätten, Museen, Forschungseinrichtungen)
Friedensdienst - Tätigkeit, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten dient (z.B.: in Bildungszentren, Nichtregierungsorganisationen, Bibliotheken)
Sozialdienst - Tätigkeit, die sozial bedürftige Menschen, Umweltprojekte und die wirtschaftliche Entwicklung des Gastlandes unterstützt (z.B. in Schulen, Krankenhäusern oder Kunstzentren)
Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste dauern mindestens 10 Monate.
Ersatzdienst im Inland
Auch innerhalb Österreichs hast du die Möglichkeit einen Ersatzdienst im Ausmaß von 10 Monaten abzuleisten. Du kannst hierbei zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder einem Freiwilligen Umweltjahr (FUJ) wählen.
Dabei hat man Anspruch auf:
- monatliches Taschengeld
- freie Verpflegung oder Verpflegungsgeld
- freie Unterkunft oder Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel
- Familienbeihilfe
- Klimaticket Österreich
- Kranken-, Unfall-, Pensions- und Haftpflichtversicherung
- Freistellungstage nach dem Urlaubsgesetz
Weitere Informationen:
Auslandsdienst
Ersatzdienst im Inland