Bilder und Videos im Netz
Täglich werden unzählige Bilder und Videos ins Internet gestellt oder auch über verschiedene Messengerdienste wie beispielsweise WhatsApp verschickt. Dabei gilt es einiges zu beachten, da der sorglose Umgang damit in manchen Fällen sogar rechtliche Konsequenzen haben kann.
Mein Bild im Internet
Fotos entstehen vor allem oft in der Freizeit spontan und unbedacht: auf einer Party, bei Ausflügen oder auch im Schwimmbad mit FreundInnen. Im Anschluss werden die Bilder auf sozialen Plattformen gepostet oder über Messenger-Dienste wie beispielswiese WhatsApp geteilt. Da es sich hierbei um eine Veröffentlichung handelt, gilt es jedoch die Rechte der abgebildeten Personen zu beachten.
Bei Fotos gilt: Wenn diese im privaten Rahmen gemacht werden (Selfies oder ähnliches) darf man das Bild posten, wenn alle abgebildeten Personen nichts dagegen haben. Bei Fotos im öffentlichen Raum (auf der Straße, in einem Park,..) ist das Posten ohne Zustimmung erlaubt, wenn diese Person zufällig im Bildhintergrund ist und nicht nachteilig dargestellt wird.
Nicht erlaubt ist dagegen, Fotos zu veröffentlichen, auf denen eine Person nachteilig dargestellt bzw. bloßgestellt wird. Darunter fallen beispielsweise Nacktfotos, Fotos im betrunkenen Zustand oder auch Fotos mit negativen Bildunterschriften. Wenn man solche Fotos öffentlich postet oder teilt, gilt dies als Cyber-Mobbing und ist in Österreich strafbar. Zudem verletzt man dadurch das Recht am eigenen Bild und wenn das Foto jemand anderer gemacht hat verstößt man zusätzlich gegen das Urhebergesetz.
Bevor du also Fotos veröffentlichst, musst du die abgebildeten Personen um Erlaubnis bitten, Übrigens darf man seine Erlaubnis zum Posten und Veröffentlichen auch jederzeit wieder zurücknehmen und dann muss das betroffene Posting gelöscht werden.
Wenn du merkst, dass ein von dir gepostetes Foto ohne deine Zustimmung auf einer Webseite oder in Social Media verwendet wird, kannst du auf der Plattform das Profil oder den Beitrag melden bzw. die Webseite zur Löschung auffordern.
Mit Bildbearbeitungs-Tools oder KI (Künstlicher Intelligenz) ist es auch möglich, dass ein gepostetes Foto verändert wird. Zum Beispiel kann aus einem Foto, auf dem ein Gesicht erkennbar ist, relativ leicht ein Nacktbild oder mit KI auch ein Nacktvideo erstellt werden. Dabei besteht auch das Risiko, dass derart veränderte Fotos zum Bloßstellen oder für Erpressungen missbraucht werden.
Besonders bei Urlaubsfotos, auf denen man vielleicht nur mit Badehose oder Bikini bekleidet ist, sollte vermehrt darauf geachtet werden, dass diese Fotos nicht so leicht für andere Zwecke missbraucht werden können.
Wenn man Fotos öffentlich postet, werden unter Umständen auch viele private Details offengelegt, ohne dass es einem vielleicht bewusst ist. Häufig findet man Fotos im Internet, die Informationen über persönliche Informationen wie den Wohnort preisgeben oder auch wo man sich gerade aufhält. Es ist ratsam solche Fotos nicht zu veröffentlichen, da andere Personen diese auf kriminelle Weise nutzen können: Wenn jemand immer genau weiß wo du dich aufhältst (Standortaktivierung) kann deine Sicherheit gefährdet sein (besonders, wenn du Freunde in sozialen Plattformen annimmst, die du nicht kennst).
Niemand ist schuld, wenn er oder sie Opfer von kriminellen Handlungen wird. Allerdings gibt es Möglichkeiten dieses Risiko zu verringern, beispielsweise indem du in sozialen Netzwerken auf deine Privatsphäre achtest. Das Risiko wird geringer, wenn du anstatt einem öffentlichen ein privates Profil nutzt und dir überlegst, wen du als FollowerIn akzeptieren willst. Dadurch hast du mehr Kontrolle darüber, wer deine Inhalte sehen kann. Persönliche Informationen die gepostet werden, können auch Auswirkungen auf den Job oder die Jobsuche haben. Manche ArbeitgeberInnen recherchieren welche Infos sich zu BewerberInnen oder MitarbeiterInnen im Internet oder auf Social Media finden lassen.
Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist ein sogenanntes Persönlichkeitsrecht. Es besagt, dass Bilder von Personen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch „berechtigte Interessen“ der abgebildeten Person verletzt werden. Das Recht berücksichtigt nicht nur das Bild selbst, sondern auch Begleittexte und Bildunterschriften. Wird ein nicht genehmigtes Personenbild beispielsweise für Werbezwecke verwendet, liegt eine Verletzung der Interessen der abgebildeten Person vor. Es ist daher immer ratsam und notwendig, die Zustimmung der abgebildeten Person – am besten schriftlich – einzuholen.
Wenn man selbst von der Veröffentlichung eines unerwünschten Bildes im Netz betroffen ist, sollte man folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Websitebetreiber zur Löschung der Bilder auffordern
- Beweise durch Screenshots sichern und Aufforderung zur Löschung schriftlich dokumentieren
- Fotos und Bilder auf sozialen Netzwerken melden
- Internet Ombudsstelle kontaktieren
In schwerwiegenden Fällen – etwa im Fall von Cyber-Mobbing oder Erpressung mit intimen Videos – sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Wenn die Polizei oder Datenschutzbehörde nicht weiterhelfen kann, ermittle den Täter und bringe eine Klage bei Gericht ein.
Um abzuwägen, welche Vorgangsweise im konkreten Fall sinnvoll ist, kontaktiere die Internet Ombudsstelle. Die unabhängige Schlichtungs- und Beratungsstelle berät kostenlos und hilft die eigenen Rechte durchzusetzen.
Weiteführende Informationen gibt es unter anderem bei folgenden Stellen:
Urheberrecht
Wenn ein Werk erschaffen wird, beispielsweise ein Lied ein Foto oder ein Buch, entsteht automatisch ein Urheberrecht. Die Person, die das Werk erschaffen hat, ist UrheberIn des Werkes und muss seine/ihre Erlaubnis geben, wenn jemand dieses Werk verwenden, kopieren, veröffentlichen oder bearbeiten möchte.
Wird ein Werk ohne die Zustimmung des/der UrheberIn verwendet, dann handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Dies kann Strafen in unterschiedlichem Ausmaß zur Folge haben.
Wenn man zum Beispiel selbst Fotos macht, kann man diese nach Belieben weiterleiten, ins Internet hochladen und bearbeiten. Das erlaubt das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Die Personen, die diese Fotos erhalten, dürfen dies nachfolgend nur mit der Erlaubnis des/der Urheberin ebenfalls tun. Es reicht nicht, wenn man Fotos verwendet und einfach den Namen des/der UrheberIn angibt.
Ebenfalls ist beispielsweise bei YouTube-Videos darauf zu achten, dass keine Musik im Hintergrund läuft, ohne dass man die Erlaubnis dafür hat. Wenn man Musik im Hintergrund ohne Erlaubnis verwendet, verstößt dies ebenfalls gegen das Urheberrecht. Das gleiche gilt auch für Spiele: Let's Play-Videos können zu hohen Strafen führen, wenn die SpieleherstellerInnen ihre Erlaubnis nicht dafür gegeben haben, dass das Spiel aufgenommen und auf YouTube veröffentlicht wird.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Profilbildern in Messenger-Diensten wie zum Beispiel WhatsApp: Vor allem Kinder und Jugendliche verwenden oft Fotos von Stars und öffentlichen Personen. Dies kann zu Urheberrechtsklagen führen – da man nicht das Urheberrecht daran besitzt.
Weiterführende Informationen:
- Österreich.gv.at
- Gesamte Rechtsvorschrift für das Urheberrechtsgesetz
- Saferinternet
- Rat auf Draht: „Urheberrechte“
Creative Commons Lizenzen
Eigene Werke – seien es Texte, Bilder oder Musik, können auch unter einer sogenannten Creative Commons-Lizenz veröffentlicht werden. Damit geben UrheberInnen anderen Menschen die Möglichkeit, die eigenen Werke unter bestimmten Bedingungen weiterzuverwenden, ohne ausdrücklich um Erlaubnis fragen zu müssen. Die private bzw. nicht-kommerzielle Nutzung ist in der Regel kostenlos, wenn der/die Urheberin sichtbar genannt wird. Der genaue Umfang der Verwendung (z. B. ob Werke auch verändert werden dürfen) hängt von der jeweiligen Lizenz ab – die Bedingungen, unter denen die Werke verwendet werden dürfen, sollten daher immer genau gelesen und eingehalten werden.
Mehr Informationen zu den einzelnen Lizenzen gibt es auf der Website von Creative Commons.