Gefahren im Netz
Die Nutzung von Internet ist mit vielen Vorteilen verbunden wie beispielsweise schnellen Zugang zu Informationen, Förderung von weltweiter Vernetzung, unkomplizierte Art zu kommunizieren und so weiter. Gleichzeitig birgt es viele Risiken und Gefahren, weshalb ein bewusster Umgang mit dem Internet immer wichtiger wird. Nachfolgend werden einige dieser Gefahren kurz erläutert.
Cyber-Grooming
Bei Cyber-Grooming geben sich Erwachsene meist als Gleichaltrige aus und versuchen so Jugendliche sexuell zu belästigen oder zu erpressen. Cyber-Grooming kann praktisch überall im Internet stattfinden, da viele Plattformen wie Snapchat, TikTok oder auch Twitch eine Chat-Funktion besitzen.
Es kann schnell passieren, dass man auf diesen raffinierten Betrug reinfällt. Viele TäterInnen gehen dabei sehr geschickt vor. Es kann vorkommen, dass der Kontakt über Monate harmlos und unauffällig erscheint. Auch kann es vorkommen, dass mit falschen Versprechungen oder Geschenken gelockt wird. Eine besonders dreiste Masche ist hierbei, sich als „Agent einer Modelagentur“ auszugeben und junge Menschen „online zu casten“.
Vorsicht ist geboten, wenn…
- man auffällig viele Komplimente bekommt.
- schnell sehr intime Fragen gestellt werden. Dies können auch Fragen zu den persönlichen sexuellen Erfahrungen sein.
- großes Interesse an deinem persönlichen Umfeld und deinen privaten Problemen vorgegeben wird.
- Geschenke oder Angebote versprochen werden wie beispielsweise: „Mit mir kannst du als Model durchstarten“ oder „Ich helfe dir beim Zocken“.
- auffällig Jugendsprache verwendet wird, die jedoch nicht mehr aktuell ist.
Wenn du glaubst betroffen zu sein solltest du umgehend handeln. Wichtig dabei ist:
- Du bist nicht Schuld! Cyber-Grooming kann jede/n treffen – wichtig ist, dass du handelst.
- Zuerst dokumentieren, dann melden! Mache Screenshots von auffälligem Verhalten (Nacktfotos oder Erpressungen), damit du später beweisen kannst was passiert ist. Auf fast allen Online-Plattformen kannst du Profile und Beiträge melden. Deine Anonymität wird dabei gewahrt und die betroffene Person weiß nicht, von wem die Meldung kommt.
- Sprich über deine Erfahrungen mit deinen Eltern oder FreundInnen. Melde dich besser früher als später und ziehe deine Eltern oder andere erwachsene Ansprechpersonen hinzu, bei denen du dir Unterstützung und Rat holen kannst.
- Cyber-Grooming ist ein eigener Tatstrafbestand im Strafgesetzbuch (§ 208a StGB). Du kannst dich auf den Paragraphen beziehen und den/die TäterIn bei der Polizei anzeigen.
Cyber-Mobbing
Als Cyber-Mobbing bezeichnet man absichtliches und über einen längeren Zeitraum anhaltendes Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen von anderen Personen über digitale Medien.
Cyber-Mobbing ist sehr verbreitet. Vor allem in Sozialen Netzwerken, Chats und Messengers droht diese Gefahr. Oftmals gehen die Attacken von Personen aus dem eigenen Umfeld aus.
Besonderheiten von Cyber-Mobbing
- Cyber-Mobbing kennt keinen Feierabend!
Anders als beim klassischen Mobbing kann die Belästigung weit über etwaige Schul- beziehungsweise Arbeitszeiten hinausgehen. Digitale Medien werden rund um die Uhr benutzt und daher ist Cyber-Mobbing absolut zeit- und ortsunabhängig.
- Große Bandbreite
Das Internet ist ein Medium, in dem sich alles blitzschnell verbreitet und nur schwer wieder entfernen lässt. Mit dem Verbreiten von peinlichen Inhalten oder verbalen Attacken erreicht man online ein sehr breites Publikum und kann so sehr schnell einen großen Schaden anrichten.
- Scheinbare Anonymität
Die Hemmschwelle im Internet abwertende Äußerungen zu tätigen ist oftmals sehr gering, weil sich die TäterInnen sicherer fühlen, wenn sie sich hinter einer erfundenen Identität verstecken.
- Cyber-Mobbing oder nicht ernst gemeinter Scherz?
Jeder Mensch empfindet auf andere Weise. Was du als lustig empfindest, könnte dein Gegenüber sehr verletzten. So können auch nicht ernst gemeinte „Blödel-Fotos“, als Belästigung wahrgenommen werden und Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn du glaubst betroffen zu sein solltest du umgehend handeln. Wichtig dabei ist:
- Beweise sichern: Am besten Screenshots machen und das Datum des Postings/der Nachricht dokumentieren.
- Melden und Blockieren: Es besteht die Möglichkeit Personen auf sozialen Netzwerken zu melden. Rat auf Draht kann dir beispielsweise auch dabei behilflich sein, falls du von Cyber-Mobbing betroffen bist.
- Unterstützung holen: Vertrau dich jemandem an und sprich über deine Situation. FreundInnen, Geschwister, Eltern oder JugendbetreuerInnen können dir helfen und zusammen eine Lösung finden.
- Cyber-Mobbing ist ein eigener Tatstrafbestand im Strafgesetzbuch (§ 107c StGB). Du kannst dich auf den Paragraphen beziehen und den/die TäterIn bei der Polizei anzeigen.
Sexting
Unter Sexting (zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“) versteht man den Austausch von eigenen pornografischen Fotos oder Videos über Internet und Handy. Grundsätzlich gelten der Besitz und die Verbreitung solcher Bilder von unter 18-Jährigen nach § 207a StGB als sexuelle Missbrauchsdarstellung Minderjähriger und sind somit strafbar. So sollen Kinder und Jugendliche davor geschützt werden, dass Nacktbilder gegen ihren Willen gemacht, angeschaut oder weitergegeben werden. Seit 1. Jänner 2016 ist das einvernehmliche Tauschen solcher Nacktaufnahmen zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren gesetzlich erlaubt.
Wenn beide Beteiligte mindestens 14 Jahre alt und damit einverstanden sind, dürfen sie sexuell aufreizende Bilder voneinander sowohl anfertigen als auch besitzen. Allerdings dürfen sie diese Aufnahmen nicht an Dritte weiterleiten und müssen sie löschen, wenn der jeweils andere nicht mehr damit einverstanden ist (beispielsweise nach dem Ende einer Beziehung).
Tipps für „Safer Sexting“ im Internet: Grundvoraussetzung ist, dass es für beide okay ist solche Aufnahmen zu machen. Am besten machst du die Bilder ohne Gesicht und schickst sie nicht weiter. Ansonsten hast du keine Kontrolle mehr über das Bild und dieses kann irgendwo landen. Wenn Nacktfotos im Internet landen: Kontaktiere die Person, die die Aufnahme veröffentlicht hat und verlang deren Löschung, mit dem Hinweis, dass die Verbreitung solcher Bilder nach § 207a Strafgesetzbuch strafbar ist. Auch das Recht am eigenen Bild könnte verletzt sein. In sozialen Netzwerken lassen sich unangemessene Bilder bzw. verantwortliche Personen auch an die SeitenbetreiberInnen melden. Um herauszufinden, wo eine veröffentlichte Aufnahme bereits im Umlauf ist, kannst du die umgekehrte Bildersuche (z. B. tineye.com, images.google.com oder Google Lens) nutzen. Kostenlose Hilfe zum Thema „Bilder im Netz“ bietet die Internet Ombudsstelle.
Weiteführende Informationen gibt es unter anderem bei folgenden Stellen:
- Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol: weisungsfreie Einrichtungen zur Wahrung der Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen
- Österreichisches Jugendportal
- Rat auf Draht