Jugendschutz
Jugendschutzbestimmungen (in Tirol: Tiroler Jugendgesetz) sind dazu da, Kinder- und Jugendliche bestmöglich vor Gefahren zu bewahren und ihre Eigenverantwortlichkeit zu fördern und auszubauen. Junge Menschen sollen vor schädlichen Einflüssen auf ihre körperliche, geistige und soziale Entwicklung geschützt werden.
Auf der folgenden Seite findest du Informationen zu folgenden Themengebieten:
Allgemeines und Begriffsbestimmungen
Die Jugendschutzbestimmungen sind in Tirol im Tiroler Jugendgesetz geregelt. Das Gesetz gilt für junge Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Es gilt aber auch für Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, PädagogInnen und Unternehmen.
In Tirol gelten folgende gesetzliche Altersbestimmungen:
Unter 14 Jahren: Du bist ein Kind.
Zwischen 14 und 18 Jahren: Du bist eine jugendliche Person.
Ab 18 Jahren: Du bist eine erwachsene Person.
In Österreich hat jedes Bundesland ein eigenes Jugend(schutz)gesetz. Es zählt für dich immer das Gesetz des Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Wenn du zum Beispiel in Tirol wohnst, aber über das Wochenende nach Salzburg fährst, gilt für dich an diesem Wochenende das Salzburger Jugendgesetz. Einen Überblick über Jugendschutz und die verschiedenen Jugend(schutz)gesetze in Österreich findest du auf dem Österreichischen Jugendportal.
Alterskontrollen und Ausweispflicht
Wenn du Alkohol oder Zigaretten kaufen willst, aber der Verkäufer oder die Verkäuferin sich absichern möchte, ob du schon alt genug bist, musst du dich mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Das Gleiche gilt, wenn du nach einer gewissen Uhrzeit unterwegs bist oder einen Kinofilm sehen willst, der eine bestimmte Altersfreigabe (FSK) hat - kurz gesagt in jeder Situation, in der man sichergehen will, dass du alt genug bist.
In den meisten Fällen muss es ein amtlicher Lichtbildausweis sein. Das ist zum Beispiel dein Reisepass oder ein Personalausweis.
Der Schülerausweis muss nicht akzeptiert werden, da dieser kein amtlicher Lichtbildausweis ist! Solltest du bereits einen Führerschein besitzen, dann wird dieser nicht immer anerkannt.
Achtung: Einen Ausweis zu fälschen ist eine Straftat. Die Tat nennt sich Urkundenfälschung (§ 223 StGB) und man kann dafür mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Mehr Informationen dazu findest du auf dem RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes.
Ausgehzeiten, Übernachten in Beherbergungsbetrieben und verbotene Orte
Ausgehzeiten
Wie lange du unterwegs sein darfst, hängt davon ab wie alt du bist und in welchem Bundesland du dich gerade aufhältst.
In Tirol gelten für dich folgende Regeln, sobald du alleine an öffentlichen Orten oder öffentlichen Veranstaltungen unterwegs bist:
- Unter 14 Jahren: Du darfst bis 23:00 Uhr unterwegs sein, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten dir das erlauben.
- Zwischen 14 und 16 Jahren: Du darfst bis 01:00 Uhr unterwegs sein, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten dir das erlauben.
- Ab 16 Jahren: Du darfst solange ausgehen wie du willst, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten es dir erlauben.
Achtung: In Lokalen dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur bei wichtigen Gründen, wie zum Überbrücken von Wartezeiten oder zur Einnahme von Mahlzeiten, alleine aufhalten.
Wenn du mit deinen Eltern, Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson unterwegs bist, gelten die zeitlichen Begrenzungen für dich nicht. Wenn du an einer Veranstaltung deiner Schule, der Kirche, einer Jugendorganisation oder der außerschulischen Jugendarbeit in Begleitung einer Aufsichtsperson teilnimmst, gelten die zeitlichen Beschränkungen für die Dauer dieser Veranstaltung ebenfalls nicht.
Achtung: Dies gilt nicht bei Veranstaltungen mit Altersbestimmungen. Der Besuch mancher Veranstaltungen ist erst ab einem gewissen Alter erlaubt. Daran musst du dich als jugendliche Person halten. Außerdem ist zu beachten, dass deine Erziehungsberechtigten innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen kürzere Ausgehzeiten festlegen können.
Übernachten in Beherbergungsbetrieben
Ob du alleine in einem Beherbergungsbetrieb übernachten darfst, hängt von deinem Alter ab.
- Unter 16 Jahren: Grundsätzlich darfst du nicht alleine in einem Beherbergungsbetrieb übernachten.
In Tirol gibt es ein paar Ausnahmen: Zwischen dem 14. und dem 16. Geburtstag darfst du ohne Aufsichtsperson übernachten, wenn der Grund für die Nächtigung eine Ausbildung, ein Praktikum, ein Job, eine Reise oder Wanderung ist. Außerdem musst du die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mitführen. - Ab 16 Jahren: Du darfst alleine in einem Beherbergungsbetrieb übernachten.
Auf unserer Website kannst du dir weitere Infos zum Thema „Reisen“ holen. Dort findest du auch Informationen zum Reisen im Ausland.
Verbotene Orte
Es gibt Orte, die du, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, nicht betreten oder besuchen darfst.
Unter 18 Jahren: Du darfst dich nicht in Bordellen oder Sexclubs oder an Orten aufhalten, an denen es pornografische Darstellungen gibt, zum Beispiel Stripclubs oder Videoclubs. Auch in Casinos, Spielhallen oder Wettbüros ist dein Aufenthalt unter 18 Jahren nicht erlaubt.
Alkohol
Besitz, Kauf und Konsumieren von Alkohol ist altersabhängig.
- Unter 16 Jahren: Du darfst keinen Alkohol trinken, kaufen oder besitzen.
- Zwischen 16 und 18 Jahren: Du darfst Bier, Wein und Sekt trinken, kaufen oder besitzen. Verboten sind Spirituosen, also gebrannter Alkohol (pur und in Mischgetränken). Dazu gehören auch Alkopops.
- Ab 18 Jahren: Du darfst alle Arten von Alkohol trinken, kaufen und besitzen.
Es ist strafbar, wenn du einer jüngeren Person Alkohol kaufst oder weitergibst, die diesen noch nicht besitzen oder konsumieren darf. Dies gilt auch für Personen oder Unternehmen, die Alkohol verkaufen.
Rauchen, Tabak und Nikotin
Nikotin ist ein Inhaltsstoff von Tabak und kann in Österreich in unterschiedlichen Formen gekauft und konsumiert werden. Die am meisten verbreiteten Formen sind Zigaretten, Wasserpfeifen (Shishas) und deren elektronische Formen, E-Zigaretten und E-Shishas. Es gibt auch noch andere Formen von Tabakwaren wie Kautabak, Snus, Zigarren, Pfeifen und mehr. Ob du Tabak rauchen, kaufen oder besitzen darfst, hängt von deinem Alter ab.
- Unter 18 Jahren: Du darfst keinen Tabak, egal in welcher Form, rauchen, kaufen oder besitzen.
- Ab 18 Jahren: Du darfst Tabak rauchen, kaufen und besitzen.
Anlauf- und Beratungsstellen hierzu findest du in unserer Übersicht.
Illegale Drogen
Neben dem altersabhängig erlaubten Konsum von z.B. Alkohol und Tabak gibt es eine Reihe illegaler Substanzen, deren Erwerb, Besitz, Konsum, Erzeugung und Weitergabe verboten ist, egal wie alt man ist. Bereits bei geringen Mengen wird gestraft. Illegale Substanzen sind im österreichischen Suchtmittelgesetz definiert und umfassen z.B. Cannabis, Kokain, Amphetamine oder Heroin.
Wenn Jugendliche trotz Strafbestimmungen und gesundheitsschädlichen Folgen solche Substanzen konsumieren, ist es wichtig, über unerwünschte Wirkungen und Gefahren, beispielsweise bei einer Suchtpräventionsfachstelle, zu sprechen.
Weitere Informationen zum Thema Suchtvorbeugung findest du unter www.suchtvorbeugung.net
Tattoo und Piercing
Tattoos und Piercings sind medizinische Eingriffe an deinem Körper. Dabei sind rechtliche Bestimmungen, aber auch weitere Kriterien, zum Beispiel die richtige Auswahl des Studios relevant.
Weitere Informationen und Tipps bietet die Broschüre der Österreichischen Jugendinfos (BÖJI).
Kenn dein Recht
Ob in der Schule oder im Internet, auf dem Schulweg oder in der Wohnung – Rechte regeln das Zusammenleben mit anderen Menschen. Neben den Rechten regelt das Gesetz auch den Schutz, z.B. vor Mobbing.
Die folgenden Infoplattformen geben zu diesem Thema einen guten Überblick:
- Infoplattform Kenn dein Recht! (Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos)
- Infoplattform Deine Rechte U18 (die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs)
Informationsmaterialien zum Herunterladen und Bestellen
- #Jugendschutz in Österreich. Die aktuellen Bestimmungen im Überblick
In dieser Broschüre werden die wichtigsten aktuellen Regelungen des Jugendschutzes für Jugendliche, aber auch Erziehungsberechtigte, Multiplikatoren und Multiplikatorinnen erklärt
Download: #jugendschutz in Österreich. Die aktuellen Bestimmungen im Überblick - #Jugendschutz in Österreich. Deine Rechte von A-Z
Damit du informiert bist, sind in dieser Mini-Broschüre alle wichtigen Regelungen zu den Jugend(schutz)gesetzen kurz und knapp zusammengefasst.
Download: #jugendschutz in Österreich. Deine Rechte von A-Z - #Jugendschutz in Österreich - Visitenkarte
In visitenkartengröße findest du kurz und knapp die wichtigsten Bestimmungen zu den Themen Ausgehen, Alkohol und Rauchen.
Download: #jugendschutz in Österreich - Visitenkarte
Jugendschutz in Tirol
- Jugendschutzplakate - Tirol
Dieses Plakat informiert über die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Alkohol, Nikotin und Ausgehzeiten. Das Plakat ist in drei Formaten bestellbar - A6, A4, A3. Die Plakate können mittels Onlineformular direkt bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit, des Landes Tirol bestellt werden. - Jugendschutzbänder - Tirol
Die Farbbänder erleichtern die Alterskontrolle bei Veranstaltungen. Das Land Tirol stellt die Farbbänder im Ampelsystem zu einem günstigen Preis zur Verfügung. Die Bänder können farblich sortiert in Paketen zu 50 Stück um 1 Euro über das Onlineformular erworben werden.